Inkraftsetzung neues Gebührenreglement in Bausachen
Nach dem die Gemeindeversammlung am 21. November 2019 das neue Gebührenreglement in Bausachen genehmigt hat, trat dieses nach Ablauf der Referendumsfrist vom 27. Dezember 2019 am 1. Januar 2020 in Kraft. Neu gilt als Berechnungsgrundlage für die Baubewilligungsgebühr die Baukostenberechnung. Auf die Verrechnung gemäss Gebäudeversicherungswert wird verzichtet. Die Erfahrung zeigt, dass die Gebäudeversicherungsschätzungen häufig sehr […]