Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025
2. Wahlgang Ersatzwahl Gemeinderat vom 9. Juni 2024
Für den zweiten Wahlgang der Ersatzwahlen für den Gemeinderat wurde folgender Kandidat angemeldet:
Gsell, Stephan, 1983, Villmergen AG, Hambelächerstrasse 5
Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss § 33 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation (d.h. bis Mittwoch, 20. März 2024, 12.00 Uhr) abzugeben.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenen Sitze nicht, wird der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33 Abs. 2 GPR)
Wahlvorschlag-Anmeldeformular 2. Wahlgang Gemeinderat
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Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025
2. Wahlgang vom 9. Juni 2024
Da im 1. Wahlgang das absolute Mehr für den zweiten Gemeinderatssitz nicht erreicht wurde, findet ein zweiter Wahlgang statt. Der Gemeinderat hat den Termin für den zweiten Wahlgang auf Sonntag, 9 Juni 2024 festgelegt.
Gemäss § 32 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ist im zweiten Wahlgang nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird.
Die Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang können demnach bis Mittwoch, 13. März 2024, bis spätestens 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Fischbach-Göslikon eingereicht werden. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig. Gestützt auf § 32 Abs. 1 GPR sind im zweiten Wahlgang nur die angemeldeten Kandidaten und Kandidatin wählbar.
Gestützt auf § 30a Abs. 2 GPR werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt, wenn die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht übertriff.
§ 33 Abs. 1 GPR sind im zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Fragen?
Für Fragen oder bei Unklarheiten können Sie sich an den Gemeindeschreiber, Ronny Wasem, Telefonnummer: 056 619 17 70, wenden.
Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025
1. Wahlgang vom 3. März 2024
Gewählt wurden:
Ballmer, „Renate“ Evelyne, 1981, Lausen (Basel), alte Landstrasse 2 als Gemeindeammann
Iten, Martin, 1985, Zug ZG, Zentrumsstrasse 3, als Gemeinderat
Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025
1. Wahlgang vom 3. März 2024
Für die Ersatzwahl zweier Mitglieder des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurde folgender Kandidat angemeldet:
Innerhalb der Frist ist keine Anmeldung eingegangen.
Im ersten Wahlgang kann jeder wahlfähige Stimmberechtigte als Kandidat gültige Stimmen erhalten. (§30 Absatz 1, GPR)
Für die Ersatzwahl des Gemeindeamman für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurde folgende Kandidatin angemeldet:
Ballmer, „Renate“ Evelyne, 1981, Lausen (Basel), alte Landstrasse 2
Im ersten Wahlgang sind auch weitere, auf dem Wahlvorschlag nicht aufgeführte Kandidaten/-innen wählbar.
Nach § 27a Abs. GPR sind Stimmen für den Gemeindeammann, unabhängig vom Ausgang der Wahl, gültig, wenn dieser
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Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025
1. Wahlgang vom 3. März 2024
Am 3. März 2024 findet der 1. Wahlgang für die Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025 von folgenden Behördenmitglieder statt:
Gemeinderat (2 Mitglieder)
Gemeindeammann
Wahlvorschläge sind nach § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis Freitag, 19. Januar 2024, 12:00 Uhr, einzureichen.
Nach § 30 Abs. 1 GPR kann im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bei einer Ersatzwahl bereits Mitglied der Behörde ist. (§ 27a Abs. 2 GPR).
Bei der Wahl des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns ist eine stille Wahl von Gesetzes wegen (§ 30b GPR) ausgeschlossen und eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.
Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 29. November 2020
Protokoll der kantonalen Volksabstimmung vom 29. November 2020
Protokoll der kommunalen Volksabstimmung vom 29. November 2020
Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie hat der Gemeinderat − gestützt auf die Sonderverordnung 1 des Kantons – entschieden, nach der Sommergemeindeversammlung, auch die Wintergemeindeversammlung vom 26. November 2020 abzusagen und dafür eine direkte Urnenabstimmung am 29. November 2020 anzuordnen.
Der Urnenabstimmung dürfen Geschäfte unterbreitet werden, welche keinen weiteren Aufschub zulassen wie z. B. Jahresrechnung, Budget, Verpflichtungskredite, die Kündigung von Verträgen oder der Beitritt zu einem Gemeindeverband. Bei der Beurteilung der Dringlichkeit kommt dem Gemeinderat gemäss Informationsschreiben der Gemeindeabteilung des Kantons Aargau vom 21. Oktober 2020 ein gewisses Ermessen zu.
Der Gemeinderat dankt für Ihr Verständnis in dieser nach wie vor ausserordentlichen Zeit und wünscht Ihnen gute Gesundheit.
Öffentliche Auflage:
Botschaft zur Urnenabstimmung
Vorlage 1: Jahresrechnung 2019 und Rechenschaftsbericht 2019
Detailzahlen zur Rechnung 2019
Rechenschaftsbericht Gemeinderat 2019
Vorlage 2: Verpflichtungskredit von CHF 79’100 zur Unterstützung baulicher Massnahmen für die Einführung von Tempo 30 im Ortsteil Fischbach mit Schulhaus.
Gutachten Teilgebiet Weidstrasse
Signalisationsplan Teilgebiet Weidstrasse
Gutachten Teilgebiet Göslikon
Signalisationsplan Teilgebiet Göslikon
Gutachten Teilgebiet Fischbach-Schulhaus
Signalisationsplan Teilgebiet Fischbach-Schulhaus
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Vorlage 3: Verpflichtungskredit von CHF 115’000 für Umbau- und Renovationsarbeiten im Schulhaus Lohren.
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Vorlage 4: Verpflichtungskredit von max. CHF 50’000 als Investitionsbeitrag für die Reaktivierung und Aufwertung „Stille Reuss“.
Stille Reuss Fischbach-Göslikon Aufwertungprojekt
Kurzbeschrieb der Ortsbürgergemeinde
Toti Rüss – Situationsplan
Toti Rüss 1 – Querprofil
Toti Rüss 2 – Querprofil
Vorlage 5: Budget 2021
Budget 2021
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Ansetzung einer Urnenabstimmung am 14. Juni 2020
Im Gebiet Langfohren läuft Ende 2020 die verfügte Planungssperre aus und die Gemeinde ist verpflichtet, Bauland bedarfsgemäss zu erschliessen. Geplant war, dass ab August 2020 die Detailplanung sowie das Submissionsverfahren gestartet werden, damit die Bauarbeiten ab Herbst 2020 ausgeführt werden können. Um an diesem Terminplan festhalten zu können, hat der Gemeinderat beschlossen, den Verpflichtungskreditantrag am 14. Juni 2020 im Rahmen einer Urnenabstimmung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Abstimmungsunterlagen mit Bericht werden den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt.
Öffentliche Auflage
Abstimmungsvorlage
Kostenvoranschlag Langfohrenstrasse
Landerwerbsplan
Normalprofil
Situation Strasse
Situation Werkleitungen
Längenprofil
Längenprofil Abwasser
Querprofile
Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen vom 17. Mai 2020 abgesagt beziehungsweise verschoben.
Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege hat sich bis zum Ablauf der gesetzlichen Anmeldefrist folgende Kandidatin angemeldet:
Die Anzahl der Kandidierenden entspricht der Anzahl der zu besetzenden Sitze. Es wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) für diese Ämter und Kommissionen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.
Die Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Fischbach-Göslikon innert fünf Tagen seit Publikation, d. h. bis spätestens 16. September 2019 um 12.00 Uhr, einzureichen. Das dazu erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage, www.fischbach-goeslikon.ch heruntergeladen werden.
Gehen innert der Frist von fünf Tagen keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro gemäss § 30a Abs. 2 GPR als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Wahlbüro Fischbach-Göslikon, 6. September 2019
Am 20. Oktober 2019 findet der 1. Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2018-2021 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 19 a des Gesetzes über die Politischen Rechte und § 21 der Verordnung über die politischen Rechte von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis am Freitag, 6. September 2019, 12.00 Uhr einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Kanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden.
Gemäss § 30 Abs. 1 GPR kann im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat oder Kandidatin gültige Stimmen erhalten.
Fragen?
Für Fragen oder bei Unklarheiten können Sie sich an den Gemeindeschreiber, Lukas Jansen, Telefonnummer: 056 619 17 70, wenden.
Wahlresultat 2. Wahlgang Ersatzwahl Gemeinderat vom 30. Juni 2019
Protokoll 2. Wahlgang Ersatzwahl eines Gemeinderatsmitgliedes vom 30. Juni 2019
Gemeindekanzlei, 30.06.2019
Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates im 2. Wahlgang vom 30. Juni 2019 wurden innert gültiger Frist folgende Kandidatin/en angemeldet:
Gemeinderat (1 Sitz)
Gestützt auf § 32 Abs. 1 GPR sind im zweiten Wahlgang nur die oben aufgeführten Kandidaten wählbar.
Gemeindekanzlei, 29.05.2019
Da im 1. Wahlgang das absolute Mehr von keiner Kandidatin / keinem Kandidaten erreicht wurde, findet ein zweiter Wahlgang statt. Der Gemeinderat hat den Termin für den zweiten Wahlgang auf Sonntag, 30 Juni 2019 festgelegt.
Gemäss § 32 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ist im zweiten Wahlgang nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird.
Die Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang konnten demnach bis Mittwoch, 29. Mai 2019, bis spätestens 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Fischbach-Göslikon eingereicht werden. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig. Da sich mehr Kandidaten angemeldet haben, als Sitze zu vergeben sind, findet am 30. Juni 2019 eine Urnenwahl statt. Gestützt auf § 32 Abs. 1 GPR sind im zweiten Wahlgang nur die angemeldeten Kandidaten und Kandidatin wählbar.
Fragen?
Für Fragen oder bei Unklarheiten können Sie sich an den Gemeindeschreiber, Lukas Jansen, Telefonnummer: 056 619 17 70, wenden.
Absolutes Mehr | 170 Stimmen |
Gewählt ist: | Thomas Rohrer, Ifangstrasse 14 |
mit | 321 Stimmen |
Die weiteren Einzelheiten des Ergebnisses der Ersatzwahl vom 19. Mai 2019 können dem entsprechenden Wahlprotokoll entnommen werden.
Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.
Da im 1. Wahlgang das absolute Mehr von keiner Kandidatin / keinem Kandidaten erreicht wurde, findet ein zweiter Wahlgang statt. Der Gemeinderat hat den Termin für den zweiten Wahlgang auf Sonntag, 30 Juni 2019 festgelegt.
Wahlvorschläge
Gemäss § 32 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ist im zweiten Wahlgang nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird.
Die Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang müssen demnach bis Mittwoch, 29. Mai 2019, bis spätestens 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Fischbach-Göslikon eingereicht werden. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig.
Anmeldeformular 2. Wahlgang Gemeinderat
Fragen?
Für Fragen oder bei Unklarheiten können Sie sich an den Gemeindeschreiber, Lukas Jansen, Telefonnummer: 056 619 17 70, wenden.
Montag 08.00 – 11.30 / 14.00 – 18.00
Dienstag 08.00 – 11.30 / 14.00 – 16.00
Mittwoch 08.00 – 11.30 / 14.00 – 16.00
Donnerstag 08.00 – 11.30 / 14.00 – 16.00
Freitag 08.00 – 11.30 / geschlossen
Gemeindeverwaltung Fischbach-Göslikon
alte Landstrasse 27
5525 Fischbach-Göslikon
056 619 17 70
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