Der Seniorenrat ist eine vom Gemeinderat mit Pflichtenheft eingesetzte Kommission.
Der Seniorenrat nimmt die Bedürfnisse und Anliegen älterer Menschen und von Menschen mit Behinderungen auf und vertritt deren Interesse. Er ist Bindeglied zum Gemeinderat und wirkt bei der Gestaltung der Alterspolitik in der Gemeinde im Sinne der geltenden kantonalen Leitsätze zur Alterspolitik mit. Er betreibt unterstützende Angebote für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, um ihnen ein eigenständiges Lebens zu ermöglichen. Er arbeitet mit den Behörden und bestehenden Organisationen zusammen.