Chlorothalonil
In den Medien hat der Stoff Chlorothalonil in den vergangenen Monaten hohe Aufmerksamkeit erfahren. Auslöser war die Neubeurteilung des Fungizids Chlorothalonil durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit, welche die Möglichkeit einer Gesundheitsgefährdung durch Chlorothalonil und seiner Abbauprodukte nicht ausschliesst. Infolge dieser Neubeurteilung wurde ein im Trinkwasser bislang wenig beachteter Fremdstoff unmittelbar zum kritischen Inhaltsstoff erklärt.
Chlorothalonil ist in Pflanzenschutzmitteln seit den 1970er-Jahren gegen Pilzbefall zugelassen. Chlorothalonil und dessen Abbauprodukte gelangen via Grundwasser in den Wasserkreislauf. Seit Anfang Juli 2019 gilt ein verbindlicher Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter. Solange die Ungefährlichkeit dieser Stoffe nicht erwiesen ist, geht man davon aus, dass sie gefährlich sind. Diese Massnahme entspricht dem Vorsorgeprinzip, wie es im Lebensmittelgesetz verankert ist.
Die Wasserversorgung Niederwil/Fischbach-Göslikon hat das Trinkwasser auf diese Stoffe untersuchen lassen. Die Konzentration eines Chlorothalonil-Mitabolits (R471811) liegt mit 0,13 Mikrogramm pro Liter knapp oberhalb des gesetzlich festgelegten Höchstwerts von 0,1 Mikrogramm pro Liter.
Der Höchstwert für Chlorothalonil-Abbauprodukte in Trinkwasser ist vorsorglich festgelegt. Er beruht nicht auf einer substanzspezifischen Bewertung der verschiedenen Abbauprodukte. Eine Höchstwertüberschreitung bedeutet deshalb nicht, dass eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung besteht. Das Wasser kann gemäss Amt für Verbraucherschutz auch im Fall einer Höchstwertüberschreitung weiterhin uneingeschränkt als Trinkwasser verwendet werden.
Eine rasche Lösung des Problems, wie zum Beispiel der Bezug aus einer anderen Wasserquelle, ist in Fischbach-Göslikon nicht möglich. Langfristig Abhilfe könnte allenfalls ein Verbund mit einer anderen Wasserversorgung oder ein überregionaler Zusammenschluss wie der in Planung befindliche Wasserverband im Bünz- und Reusstal (Projekt «Wasser 2035») schaffen. Dann wäre allenfalls eine bessere Durchmischung des Wassers möglich.
Die Wasserversorgung Niederwil/Fischbach-Göslikon unternimmt die nötigen Schritte, um weiterhin Trinkwasser von hoher Qualität sicherzustellen. Unser Wasser kann nach wie vor konsumiert werden. Die wichtigste Massnahme zur Verbesserung der Trinkwasserqualität wurde bereits ergriffen, indem die Verwendung von Chlorothalonil per Januar 2020 in der Schweiz verboten ist. Das wird zur Folge haben, dass die Chlorothalonil-Abbauprodukte im Grundwasser allmählich abnehmen werden.
(GK Niederwil)