Parkieren auf öffentlichem Grund ist gebührenpflichtig
Seit dem 1. Januar 2019 ist das neue Parkplatzreglement der Gemeinde Fischbach-Göslikon in Kraft. Wer sein Auto regelmässig auf öffentlichem Grund abstellt, muss dafür eine monatliche Gebühr von CHF 100.00 bezahlen. Die Parkkarten können bei der Gemeindekanzlei oder via Homepage bestellt werden. Die Regionalpolizei prüft während ihren nächtlichen Patrouillen die parkierten Fahrzeuge in Fischbach-Göslikon. Wer ohne entsprechende Parkkarte regelmässig auf den Parkplätzen und Strassen der Gemeinde parkiert, bekommt die Monatsgebühren des entsprechenden Quartals von der Gemeindekanzlei in Rechnung gestellt. Wer also keinen eigenen Parkplatz hat und dadurch gezwungen ist, sein Auto auf öffentlichem Grund abzustellen, kann im Voraus eine Parkkarte beziehen. Wer die Parkkarte für ein ganzes oder ein halbes Jahr bezieht, kann von einem Preisvorteil von CHF 100 bzw. CHF 200 profitieren.