Termine
Kantonale Abstimmungen / Wahlen
www.ag.ch
Eidgenössiche Abstimmungen / Wahlen
www.admin.ch
Hinweis
Urnenöffnungszeiten
Urnenstandort
Gemeindehaus – im Treppenhaus
Sonntag, 08.30 – 09.00 Uhr
Stellvertretung: Wie vorgehen?
Briefliche Stimmabgabe: Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche kleine Stimmzettel-Kuvert und kleben Sie dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis an der entsprechenden Stelle und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel-Kuvert ins Antwort-Kuvert.
- Sie können das Antwort-Kuvert per Post senden oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.
Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: Gründe
- Sie verwenden das Ihnen zugestellt Stimmkuvert nich als Antwort-Kuvert.
- Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
- Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche kleine Stimmzettel-Kuvert.
- Sie vergessen, das amtliche Stimmzettelkuvert zu verschliessen.
- Ihr Stimmkuvert trifft zu spät ein.
Wer ist Stimmberechtigt?
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger/innen nach zurückgelegtem 18. Altersjahr, die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.