Die Einwohnergemeinde Fischbach-Göslikon untersteht der Organisation mit Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung ist die gesetzesgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative) und wird gebildet durch alle stimmberechtigten Einwohner mit Wohnsitz in der Gemeinde. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens 2 Versammlungen, Rechnungs-Gemeindeversammlung (im Sommer) und die Budget-Gemeindeversammlung (im Winter).
Die wichtigsten Aufgaben sind:
Die Ortsbürgergemeinde
Die Ortsbürger-Gemeindeversammlung findet einmal pro Jahr statt.
Die jeweiligen Traktanden werden nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat hier aufgeführt.
Traktandenliste:
1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2019
2. Rechenschaftsbericht für das Jahr 2019
3. Jahresrechnung 2019
4. Kreditabrechnungen
4.1 Kreditabrechnung «Neubau Gemeindehaus»
4.2 Kreditabrechnung «GEP-Massnahmen»
5. Verpflichtungskredit von CHF 79’100 zur Umsetzung baulicher Massnahmen für die Einführung von Tempo 30
6. Verpflichtungskredit von CHF 115’000 für Umbau- und Renovationsarbeiten im Schulhaus Lohren
7. Verpflichtungskredit von max CHF 50’000 als Investitionsbeitrag für die Reaktivierung und Aufwertung «Stille Reuss»
8. Verpflichtungskredit von CHF 621’000 für die Sanierung der Wygartenstrasse
9. Budget 2021
10. Anpassung Leistungspensum Verwaltung per 1. Januar 2022
11. Anpassung Leistungspensum Gemeindewerkangestellter per 1. Januar 2022
12. Verschiedenes
Nachtrag:
Absage Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2020 – neu Urnenabstimmung am 29. November 2020
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie hat der Gemeinderat – gestützt auf die Sonderverordnung 1 des Kantons – entschieden, nach der Sommergemeindeversammlung, auch die Wintergemeindeversammlung vom 26. November 2020 abzusagen und dafür eine direkte Urnenabstimmung am 29. November 2020 anzuordnen. Zwar wurden zwischenzeitlich die geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung von Grossveranstaltungen gelockert, es bleibt jedoch bis zu der am 26. November 2020 vorgesehenen Einwohnergemeindeversammlung ungewiss, inwiefern die heutigen Bestimmungen am Versammlungstag noch Gültigkeit haben oder ob diese gar wieder verschärft werden müssen.
Die ungewisse Entwicklung der Corona-Fallzahlen kann zu einem Hemmnis bei der Beteiligung der Versammlung führen. Mit der direkten Urnenabstimmung können sich auch die ältere Einwohnerschaft und Betroffene der Risikogruppen ungehindert und gefahrlos an den demokratischen Prozessen beteiligen. Der Urnenabstimmung dürfen Geschäfte unterbreitet werden, welche keinen weiteren Aufschub zulassen wie z.B. Jahresrechnung, Budget, Verpflichtungskredite, die Kündigung von Verträgen oder der Beitritt zu einem Gemeindeverband.
Die Abstimmungsvorlage wird den Stimmbürgern zusammen mit den Unterlagen der eidgenössischen und kantonalen Abstimmung für den 29. November 2020 zugestellt.
Der Gemeinderat dankt für Ihr Verständnis in dieser nach wie vor ausserordentlichen Zeit und wünscht Ihnen gute Gesundheit.
Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2020 abgesagt
Der Gemeinderat hat entschieden, dass die Gemeindeversammlung am 9. Juni 2020 nicht durchgeführt wird. Die Genehmigung des Protokolls, der Verwaltungsrechnung 2019 und der Kreditabrechnung für den Neubau des Gemeindehauses, der Antrag um Pensumerhöhung der Gemeindeverwaltung, der Verpflichtungskreditantrag zur Einführung von Tempo 30 und der Nachtragskreditantrag für Umbau- und Renovationsarbeiten im Schulhaus Lohren beurteilt der Gemeinderat als nicht dringend. Diese Geschäfte werden demnach an einer nächsten ordentlichen Gemeindeversammlung traktandiert. Die nötige Rechtsgrundlage, insbesondere bezüglich der Genehmigung der Rechnung 2019, ist mit der Sonderverordnung des Regierungsrates vom 1. April 2020 geschaffen.
Einladungsbroschüre EWGV vom 21.11.2019
Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2019:
Die vorstehenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens ein Fünftel der jeweiligen Stimmberechtigten innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Bremgarter Bezirksanzeiger in einem Referendumsbegehren verlangt. Unterlagen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Ablauf der Referendumsfrist: Freitag, 27. Dezember 2019
Einladungsbroschüre EWGV vom 12.06.2019
Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2019:
Die vorstehenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen, ausgenommen der Zusicherung des Gemeindebürgerrechts, dem fakultativen Referendum. Sie sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens ein Fünftel der jeweiligen Stimmberechtigten innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Bremgarter Bezirksanzeiger in einem Referendumsbegehren verlangt. Unterlagen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Ablauf der Referendumsfrist: Montag, 15. Juli 2019
Einladungsbroschüre EWGV vom 20.11.2018
Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2018
Ausser Traktandum 5 unterstehen die vorstehenden Beschlüsse dem fakultativen Referendum. Sie sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Bremgarter Bezirksanzeiger in einem Referendumsbegehren verlangt. Unterlagen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Ablauf der Referendumsfrist: Montag, 24. Dezember 2018.
Einladungsbroschüre EWGV vom 14.06.2018
Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 14. Juni 2018
Einladungsbroschüre EWGV vom 23.11.2017
Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 23.11.2017
Einladungsbroschüre EWGV vom 13.06.2017
Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung vom 13.06.2017
Montag 08.00 – 11.30 / 13.15 – 18.00
Dienstag 08.00 – 11.30 / 13.15 – 16.00
Mittwoch 08.00 – 11.30 / 13.15 – 16.00
Donnerstag 08.00 – 11.30 / 13.15 – 16.00
Freitag 08.00 – 11.30 / geschlossen
Gemeindeverwaltung Fischbach-Göslikon
alte Landstrasse 27
5525 Fischbach-Göslikon
056 619 17 70
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