Die Einwohnergemeinde Fischbach-Göslikon untersteht der Organisation mit Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung ist die gesetzesgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative) und wird gebildet durch alle stimmberechtigten Einwohner mit Wohnsitz in der Gemeinde. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens 2 Versammlungen, Rechnungs-Gemeindeversammlung (im Sommer) und die Budget-Gemeindeversammlung (im Winter).
Die wichtigsten Aufgaben sind:
Die Ortsbürgergemeinde
Die Ortsbürger-Gemeindeversammlung findet einmal pro Jahr statt.
Publikation der Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2024
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen vom 12. – 26. November 2024 während den ordentlichen Büroöffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Traktandenbericht (Einladung mit Botschaft)
Traktanden
Anhang:
Aus Datenschutzgründen werden die Protokolle der Gemeindeversammlungen nicht zum Download angeboten.
Sie können bei Bedarf auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Das noch nicht von der Gemeindeversammlung genehmigte Protokoll der letzten Versammlung liegt während der Auflagefrist vom 12. – 26. November 2024 zur Einsicht auf.
Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 18. Juni 2024
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen vom 4. – 18. Juni 2024 während den ordentlichen Büroöffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Traktandenbericht (Einladung mit Botschaft)
Traktanden
Anhang
Aus Datenschutzgründen werden die Protokolle der Gemeindeversammlungen nicht zum Download angeboten.
Sie können bei Bedarf auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Das noch nicht von der Gemeindeversammlung genehmigte Protokoll der letzten Versammlung liegt während der Auflagefrist vom 4. – 18. Juni 2024 zur Einsicht auf.
Beschlüsse der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Februar.2024
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen vom 6. – 20. Februar 2024 während den ordentlichen Büroöffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Traktandenbericht (Einladung mit Botschaft)
Traktanden
Anhang:
Budget 2024
Erläuterungen Details Budget 2024
Aus Datenschutzgründen werden die Protokolle der Gemeindeversammlungen nicht zum Download angeboten. Sie können bei Bedarf auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Das noch nicht von der Gemeindeversammlung genehmigte Protokoll der letzten Versammlung liegt während der Auflagefrist vom 6. – 20. Februar 2024 zur Einsicht auf.
Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 22. November 2023
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen vom 8. – 22. November 2023 während den ordentlichen Büroöffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Traktandenbericht (Einladung mit Botschaft)
Traktanden
Anhang:
Verpflichtungskredit Wasser
Netzverbund Wasserreservoir Moos mit Hochzone Wohlen; Präsentation
Netzverbund Wasserreservoir Moos mit Hochzone Wohlen; Bauprojekt
Netzverbund Wasserreservoir Moos mit Hochzone Wohlen; Kostenvoranschlag
Verpflichtungskredit BNO
Entscheid Beschwerde Pro Natura; Pufferzone Moos
Teilrevision Nutzungsplanung; Kostenschätzung
Protokoll Regierungsratsbeschluss Kulturland; Gesamtrevision
Schulraumplanung
Informationsanlass Schulraumplanung; Kredit
Budget 2024
Erläuterungen Details Budget 2024
Aus Datenschutzgründen werden die Protokolle der Gemeindeversammlungen nicht zum Download angeboten. Sie können bei Bedarf auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Das noch nicht von der Gemeindeversammlung genehmigte Protokoll der letzten Versammlung liegt während der Auflagefrist vom 8. – 22. November 2023 zur Einsicht auf.
Rechtskraft der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November 2022
Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November 2022
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen vom 9. – 23. November 2022 während den ordentlichen Büroöffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Traktandenbericht (Einladung mit Botschaft)
Traktanden
Anhang:
Protokollgenehmigung Finanzkommission
Aus Datenschutzgründen werden die Protokolle der Gemeindeversammlungen nicht zum Download angeboten. Sie können bei Bedarf auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Das noch nicht von der Gemeindeversammlung genehmigte Protokoll der letzten Versammlung liegt während der Auflagefrist vom 9. – 23. November 2022 zur Einsicht auf.
Einladungsbroschüre EWGV vom 22. Juni 2022
Öffentliche Aktenauflage:
Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2022
1. | Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 2. Dezember 2021 |
2. | Rechenschaftsbericht 2021 |
3. | Jahresrechnung 2021 |
4. | Vereinbarung über die gemeinsame Feuerwehr und Tarif über die Entschädigung von Einsatzkosten im Feuerwehrwesen |
5. | Genehmigung des Verpflichtungskredits für eine Unterflurentsorgungsstelle über CHF 105 000 |
6. | Genehmigung des Verpflichtungskredits für die Massnahme betreffend Generelle Entwässerungsplan (GEP 2. Generation) über CHF 490 000 |
7. | Genehmigung der Überweisungsanträge der Nutzungsplanung und Siedlung und Kulturland (NUPLA) |
7.1 Die Grünzone im Dorfteil Fischbach (Parzellen Nr. 109, 110, 493, 518, 603, 606 und 607 wurden aufgrund des Einwendungsverfahrens der öffentlichen Auflage ausgewiesen) ist zu streichen. | |
7.2 Die Grünzone im Dorfteil Göslikon auf den Parzellen Nr. 62, 65, 66, 67, 69, 70, 467, 752 und 762 ist zu streichen. | |
7.3 Die Landschaftsschutzzonen in der Reussebene sollen auf die kantonalen Landschaftsschutzzonen beschränkt werden. | |
7.4 § 4 Absatz 3 der Bau- und Nutzungsordnung (BNO), Sondernutzungsplanung Erschliessungsplanpflicht – Gebiet Zelgli: In der zweiten Zielvorgabe ist der zweite Passus «Verzicht auf Lärmschutzwände» zu streichen. | |
8. | Verschiedenes |
Durchführung in Fischbach-Göslikon
Der Gemeinderat freut sich besonders, Sie zur Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 22. Juni 2022, einladen zu dürfen. Nach drei „Auswärtsspielen“ in Niederwil aufgrund der Coronapandemie dürfen wir wieder ein Heimspiel – „Wir hoffen vor vollen Rängen!“ – in der Mehrzweckhalle Lohren austragen.
Publikation der Beschlüsse vom 2. Dezember 2021
Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 2. Dezember 2021
Einladungsbroschüre 02.12.2021
Öffentliche Aktenauflage:
Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung vom 2. Dezember 2021
1. | Genehmigung des Protokolls der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 8. Juni 2021 |
2. | Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2021 |
3. | Kreditabrechnungen |
4. | Festlegung der Gemeinderatsbesoldung für die Amtsperiode 2022/2025 |
5. | Satzungsänderungen des Schulverbands Reusstal |
6. | Genehmigung des Budgets 22 inklusive Investitionsrechnung und Steuerfuss |
7. | Verschiedenes |
Publikation der Beschlüsse vom 24. Juni 2021
Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2021
Einladungsbroschüre EWGV vom 24.06.2021
Öffentliche Aktenauflage:
Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2021
1. | Rechenschaftsbericht für das Jahr 2020 |
2. | Jahresrechnung 2020 |
3. | Kreditabrechnung „Neubau Gemeindehaus“ |
4. | Verpflichtungskredit von CHF 621 000 für die Sanierung der Wygartenstrasse |
5. | Anpassung Leistungspensum Verwaltung per 1. November 2021 |
6. | Anpassung Leistungspensum Gemeindewerkangestellter per 1. November 2021 |
7. | Gemeindevertrag und Musikschulreglement „Musikschule Reusstal“ |
8. | Genehmigung der Anstaltsordnung der interkommunalen Anstalt Wasser 2035; Mitgliedschaft |
I. Ausgangslage | |
II. Rechtsform und Organisationskonzept | |
III. Investitionsbedarf und Finanzierung | |
IV. Fazit | |
9. | Verschiedenes |
Durchführung in Niederwil
Aufgrund der unsicheren Pandemielage ist ungewiss, bis wann die verschärften COVID-19-Einschränkungen gelten. Eine angeordnete Schutzmassnahme ist der Sicherheitsabstand von 1.50 Metern. Das hat Folgen für das Fassungsvermögen der Turnhalle Lohren, das vertraute Gemeindeversammlungslokal. Die erlaubte Kapazität reduziert sich somit auf 70 Personen. Der Gemeinderat möchte auch über diese 70-Personen-Limite hinaus die Durchführung der Gemeindeversammlungen gewährleisten. Die Doppelturnhalle Riedmatte in Niederwil verfügt über ausreichend Platz. Nach sorgfältigen Abklärungen und eingehender Beratung hat der Gemeinderat beschlossen, dass die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom Dienstag, 8. Juni 2021, und auch die ordentliche Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 24. Juni 2021, in der Doppelturnhalle von Niederwil am Schulweg 5c stattfinden.
Für Einwohnerinnen und Einwohner, die für die Anreise nach Niederwil keine private oder öffentliche Fahrgelegenheit haben, organisiert die Gemeinde einen Transport mit zwei Haltestellen: Turnhalle Lohren ab 19.00 Uhr und beim Gemeindehaus (Bushaltestelle Zentrum).
Für den Fahrdienst bittet die Gemeindekanzlei um Anmeldung per E-Mail (gemeindekanzlei@fischbach-goeslikon.ch), Telefon (056 619 17 70) oder Onlineformular bis Montag, 31. Mai 2021.
Zum Onlineformular für die ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung vom 8. Juni 2021
Zum Onlineformular für die Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2021
Publikation der Beschlüsse vom 8. Juni 2021
Beschlüsse der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 8. Juni 2021
Einladungsbroschüre
Einladungsbroschüre a.o. EWGV vom 08.06.2021
Öffentliche Aktenauflage:
Traktanden der a.o. Einwohnergemeindeversammlung vom 8. Juni 2021
1. | Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2019 |
2. | Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland |
I. Ausgangslage | |
II. Rahmenbedingungen | |
III. Die Wesentlichen Änderungen der Nutzungsplanung | |
IV. Anpassung aufgrund der öffentlichen Auflage | |
3. | Verschiedenes |
Durchführung in Niederwil
Aufgrund der unsicheren Pandemielage ist ungewiss, bis wann die verschärften COVID-19-Einschränkungen gelten. Eine angeordnete Schutzmassnahme ist der Sicherheitsabstand von 1.50 Metern. Das hat Folgen für das Fassungsvermögen der Turnhalle Lohren, das vertraute Gemeindeversammlungslokal. Die erlaubte Kapazität reduziert sich somit auf 70 Personen. Der Gemeinderat möchte auch über diese 70-Personen-Limite hinaus die Durchführung der Gemeindeversammlungen gewährleisten. Die Doppelturnhalle Riedmatte in Niederwil verfügt über ausreichend Platz. Nach sorgfältigen Abklärungen und eingehender Beratung hat der Gemeinderat beschlossen, dass die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom Dienstag, 8. Juni 2021, und auch die ordentliche Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 24. Juni 2021, in der Doppelturnhalle von Niederwil am Schulweg 5c stattfinden.
Für Einwohnerinnen und Einwohner, die für die Anreise nach Niederwil keine private oder öffentliche Fahrgelegenheit haben, organisiert die Gemeinde einen Transport mit zwei Haltestellen: Turnhalle Lohren ab 19.00 Uhr und beim Gemeindehaus (Bushaltestelle Zentrum).
Für den Fahrdienst bittet die Gemeindekanzlei um Anmeldung per E-Mail (gemeindekanzlei@fischbach-goeslikon.ch), Telefon (056 619 17 70) oder Onlineformular bis Montag, 31. Mai 2021.
Zum Onlineformular für die ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung vom 8. Juni 2021
Zum Onlineformular für die Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2021
Traktandenliste:
1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2019
2. Rechenschaftsbericht für das Jahr 2019
3. Jahresrechnung 2019
4. Kreditabrechnungen
4.1 Kreditabrechnung «Neubau Gemeindehaus»
4.2 Kreditabrechnung «GEP-Massnahmen»
5. Verpflichtungskredit von CHF 79’100 zur Umsetzung baulicher Massnahmen für die Einführung von Tempo 30
6. Verpflichtungskredit von CHF 115’000 für Umbau- und Renovationsarbeiten im Schulhaus Lohren
7. Verpflichtungskredit von max CHF 50’000 als Investitionsbeitrag für die Reaktivierung und Aufwertung «Stille Reuss»
8. Verpflichtungskredit von CHF 621’000 für die Sanierung der Wygartenstrasse
9. Budget 2021
10. Anpassung Leistungspensum Verwaltung per 1. Januar 2022
11. Anpassung Leistungspensum Gemeindewerkangestellter per 1. Januar 2022
12. Verschiedenes
Nachtrag:
Absage Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2020 – neu Urnenabstimmung am 29. November 2020
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie hat der Gemeinderat – gestützt auf die Sonderverordnung 1 des Kantons – entschieden, nach der Sommergemeindeversammlung, auch die Wintergemeindeversammlung vom 26. November 2020 abzusagen und dafür eine direkte Urnenabstimmung am 29. November 2020 anzuordnen. Zwar wurden zwischenzeitlich die geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung von Grossveranstaltungen gelockert, es bleibt jedoch bis zu der am 26. November 2020 vorgesehenen Einwohnergemeindeversammlung ungewiss, inwiefern die heutigen Bestimmungen am Versammlungstag noch Gültigkeit haben oder ob diese gar wieder verschärft werden müssen.
Die ungewisse Entwicklung der Corona-Fallzahlen kann zu einem Hemmnis bei der Beteiligung der Versammlung führen. Mit der direkten Urnenabstimmung können sich auch die ältere Einwohnerschaft und Betroffene der Risikogruppen ungehindert und gefahrlos an den demokratischen Prozessen beteiligen. Der Urnenabstimmung dürfen Geschäfte unterbreitet werden, welche keinen weiteren Aufschub zulassen wie z.B. Jahresrechnung, Budget, Verpflichtungskredite, die Kündigung von Verträgen oder der Beitritt zu einem Gemeindeverband.
Die Abstimmungsvorlage wird den Stimmbürgern zusammen mit den Unterlagen der eidgenössischen und kantonalen Abstimmung für den 29. November 2020 zugestellt.
Der Gemeinderat dankt für Ihr Verständnis in dieser nach wie vor ausserordentlichen Zeit und wünscht Ihnen gute Gesundheit.
Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2020 abgesagt
Der Gemeinderat hat entschieden, dass die Gemeindeversammlung am 9. Juni 2020 nicht durchgeführt wird. Die Genehmigung des Protokolls, der Verwaltungsrechnung 2019 und der Kreditabrechnung für den Neubau des Gemeindehauses, der Antrag um Pensumerhöhung der Gemeindeverwaltung, der Verpflichtungskreditantrag zur Einführung von Tempo 30 und der Nachtragskreditantrag für Umbau- und Renovationsarbeiten im Schulhaus Lohren beurteilt der Gemeinderat als nicht dringend. Diese Geschäfte werden demnach an einer nächsten ordentlichen Gemeindeversammlung traktandiert. Die nötige Rechtsgrundlage, insbesondere bezüglich der Genehmigung der Rechnung 2019, ist mit der Sonderverordnung des Regierungsrates vom 1. April 2020 geschaffen.
Einladungsbroschüre EWGV vom 21.11.2019
Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2019:
Die vorstehenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens ein Fünftel der jeweiligen Stimmberechtigten innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Bremgarter Bezirksanzeiger in einem Referendumsbegehren verlangt. Unterlagen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Ablauf der Referendumsfrist: Freitag, 27. Dezember 2019
Einladungsbroschüre EWGV vom 12.06.2019
Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2019:
Die vorstehenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen, ausgenommen der Zusicherung des Gemeindebürgerrechts, dem fakultativen Referendum. Sie sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens ein Fünftel der jeweiligen Stimmberechtigten innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Bremgarter Bezirksanzeiger in einem Referendumsbegehren verlangt. Unterlagen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Ablauf der Referendumsfrist: Montag, 15. Juli 2019
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen vom 4. – 18. Juni 2024 während den ordentlichen Büroöffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Traktandenbericht (Einladung mit Botschaft)
Traktanden
Anhang
Aus Datenschutzgründen werden die Protokolle der Gemeindeversammlungen nicht zum Download angeboten.
Sie können bei Bedarf auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Das noch nicht von der Gemeindeversammlung genehmigte Protokoll der letzten Versammlung liegt während der Auflagefrist vom 4. – 18. Juni 2024 zur Einsicht auf.
Publikation der Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 07. Mai 2024
Gestützt auf § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden (Ortsbürgergemeindege-setz, OBGG, SAR 171.200) werden die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung von Dienstag, 07. Mai 2024, wie folgt veröffentlicht:
1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 09. Mai 2023
2. Genehmigung der Rechnung 2023 mit Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichts 2023
3. Genehmigung des Budgets 2025
An der Versammlung wurde das Beschlussquorum nicht erreicht. Die Beschlüsse sind abschliessend gefasst.
GEMEINDEKANZLEI
FISCHBACH-GÖSLIKON
Gestützt auf § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden (Ortsbürgergemeindege-setz, OBGG, SAR 171.200) werden die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung von Dienstag, 09. Mai 2023, wie folgt veröffentlicht:
1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 10. Mai 2022
2. Genehmigung der Rechnung 2022 mit Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichts 2022
3. Genehmigung des Budgets 2024
An der Versammlung wurde das Beschlussquorum erreicht. Die Beschlüsse sind abschlies-send gefasst.
GEMEINDEKANZLEI
FISCHBACH-GÖSLIKON
Amtliche Publikation der Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 10. Mai 2022
Einladung zur Ortsbürgergemeindeversammlung:
Dienstag, 10. Mai 2022, Ortsbürgersaal Gemeindehaus
Traktanden:
Das Protokoll und die Akten zu den einzelnen Traktanden liegen gemäss §23 Gemeindegesetz (SAR 171.100) vom 26. April 2022 bis 10. Mai 2022 bei der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtsnahme auf.
Publikation der Beschlüsse vom 18. Juni 2021
Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 18. Juni 2021
Einladung zur Ortsbürgergemeindeversammlung:
Freitag, 18. Juni 2021, 19.00, Mehrzweckhalle Lohren
Traktanden:
Das Protokoll und die Akten zu den einzelnen Traktanden liegen gemäss §23 Gemeindegesetz (SAR 171.100) vom 4. bis 18. Juni 2021 bei der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtsnahme auf.
Hinweis:
An der Versammlung gilt eine Maskenpflicht. Zudem werden alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gebeten, die geltenden Schutzmassnahmen einzuhalten. Besten Dank.
Montag 08.00 – 11.30 / 14.00 – 18.00
Dienstag 08.00 – 11.30 / 14.00 – 16.00
Mittwoch 08.00 – 11.30 / 14.00 – 16.00
Donnerstag 08.00 – 11.30 / 14.00 – 16.00
Freitag 08.00 – 11.30 / geschlossen
Gemeindeverwaltung Fischbach-Göslikon
alte Landstrasse 27
5525 Fischbach-Göslikon
056 619 17 70
Kontakt