Umsetzung Kinderbetreuungsreglement KiBeG
Auf beginn des Schuljahres 2018/2019 trat das von der Einwohnergemeindeversammlung genehmigte Kinderbetreuungsreglement und das Elternbeitragsreglement in Kraft.
Das Gesetz bezweckt die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Förderung der Integration und Chancengerechtigkeit von Kindern. Die Gemeinden sind dazu verpflichtet, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung sicherzustellen. Für die Festlegung und Aufsicht der Qualitätsstandards ist der Gemeinderat der betreffenden Gemeinde zuständig. Die Erziehungsberechtigten tragen die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung, ihr Beitrag ist höchstens kostendeckend. Die Wohnsitzgemeinde beteiligt sich nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten.
Weitere Informationen zum Kinderbetreuungsgesetzt KiBeG finden Sie hier.
Reglemente/Tarife
Gesuch um Beiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung
Kinderbetreungsreglement
Elternbeitragsreglement