Pflegeverhältnisse in Tagesfamilien sind meldepflichtig
Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haushalt zu betreuen, muss dies der Behörde melden. Die Behörde hat das Tagespflegeverhältnis zu beaufsichtigen.
Zuständig für die Bewilligung und/oder Beaufsichtigung der Familienpflegeverhältnisse und der Tagespflegeverhältnisse ist die Behörde am Ort, wo sich das Kind in Pflege befindet. Wir bitten Sie, sich bei der Gemeindekanzlei zu melden, wenn Sie bei sich zuhause regelmässig im Rahmen eines Tagespflegeverhältnisses Kinder betreuen.
Informationen für (angehende) Tagesmütter und -väter Betreffend Aufsicht: Merkblatt für Tageseltern
Gesetzliche Grundlagen: Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern