Parkieren auf öffentlichem Grund, Kontrollen durch die Regionalpolizei
Am 1. Januar 2019 trat das Parkplatzreglement der Gemeinde Fischbach-Göslikon in Kraft. Mit der Einführung des Reglements wurde das regelmässige Parkieren von Motorfahrzeugen und Anhängern auf öffentlichem Grund der Gemeinde Fischbach-Göslikon gebührenpflichtig.
Die Kontrollen der Regionalpolizei Bremgarten im 1. Quartal haben ergeben, dass einige EinwohnerInnen, wie auch Auswärtige, ihr Fahrzeug regelmässig ohne gültige Parkkarte im öffentlichen Raum abgestellt haben.
Den betroffenen Fahrzeughaltern wurden die Parkgebühren für das 1. und das 2. Quartal in Rechnung gestellt.
Da davon ausgegangen wird, dass die Fahrzeugbesitzer ihre Fahrzeuge auch zukünftig auf öffentlichem Grund abstellen werden, wird die Gemeindekanzlei die Parkkarten quartalsweise in Rechnung stellen. Falls das Fahrzeug künftig nicht mehr auf öffentlichem Grund abgestellt wird, ist dies der Gemeindekanzlei mitzuteilen und entsprechend zu belegen.