Öffentliche Auflage Schutzplanänderung Reussuferschutzdekret
Auslöser für die vorgesehenen Änderungen ist die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung der Gemeinde Fischbach-Göslikon. Reussnahe Grundstücke von Pro Natura und Staat, welche seit der letzten Änderung im Jahr 2002 erworben oder abgetauscht werden konnten, sol-len der Naturschutzzone RUD zugewiesen werden. Von der ursprünglichen Absicht, die seit 1951 und 1966 (Regierungsratsbeschlüsse) bestehende Sperrzone RUD besser auf die kommunale Landschaftsschutzzone bzw. auf im Gelände wahrnehmbare Grenzlinien abzustimmen, wird aufgrund der Gespräche mit dem Gemeinderat Fischbach-Göslikon abgesehen. Der Planentwurf, welcher zwischen dem 21. Oktober und dem 19. November 2019 zur Mitwirkung auflag, hatte dies noch vorgesehen.
Der Entwurf des Änderungsplans liegt zusammen mit einem Erläuterungsbericht vom 8. Januar bis und mit 7. Februar 2020 öffentlich auf. Die Unterlagen können während der Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei Fischbach-Göslikon sowie beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Abteilung Landschaft und Gewässer (Aarau, Entfelderstrasse 22 / Buchenhof: Turm E, 1. Stock) eingesehen werden.
Zwischen dem 21. Oktober und dem 19. November 2019 hatte die Mitwirkungsauflage gemäss § 3 des Baugesetzes (BauG) stattgefunden, während der jede Person eine Eingabe machen konnte. In der aktuellen Verfahrensphase wird für eine Einwendung ein schutzwürdiges eigenes Interesse vorausgesetzt. Wer eine solches geltend machen will, kann innerhalb der Auflagefrist eine Einwendung erheben (§ 10 Abs. 5 BauG). Diese muss einen Antrag und eine Begründung dazu enthalten. Über die Einwendungen entscheidet anschliessend der Regierungsrat. Wer es unterlässt, eine Einwendung zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den ergehenden Entscheid nicht anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG).
Einwendungen sind bis spätestens 7. Februar 2020 (Datum des Poststempels) an das Dep. Bau, Verkehr und Umwelt, ALG/Natur+Landschaft, „RUD/Fi-Gö“, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen.
Aarau, den 16. Dezember 2019
Departement Bau, Verkehr und Umwelt Aargau
Abteilung Landschaft und Gewässer / Sektion Natur und Landschaft