Neuigkeiten aus dem Einwohnerwesen: Neue Identitätskarte und Rückkehr der Doppelnamen
Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger eine neue, biometrische Identitätskarte beantragen.
Je nach Bedarf können die Bürgerinnen und Bürger zwischen den beiden Varianten wählen:
- Empfehlung: Die biometrische Identitätskarte für Personen, die innerhalb der EU reisen.
- Alternative: Die nicht biometrische Identitätskarte für Personen, die das Dokument ausschliesslich als Ausweis innerhalb der Schweiz benötigen.
Mit der Einführung der biometrischen Identitätskarte wird sichergestellt, dass Schweizerinnen und Schweizer auch künftig ungehindert innerhalb der EU reisen können. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor dem Stichtag (02.11.2026) ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum.
Wichtige Hinweise:
- Anträge für die biometrische Identitätskarte sowie das Kombiangebot (Pass und biometrische Identitätskarte) können erst ab dem 2. November beim Ausweiszentrum Aargau gestellt werden. Termine für November 2026 können jedoch bereits ab sofort gebucht werden.
- Die Identitätskarte ohne Chip kann, wie bis anhin bei den Gemeinden beantragt werden.
Unterschied zur E-ID:
Die biometrische Identitätskarte ist vom elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) zu unterscheiden.
– Die biometrische Identitätskarte ist ein amtliches Identitäts- und Reisedokument.
– Bei der E-ID handelt es sich dagegen um eine elektronische Identität, mit der man sich in der digitalen Welt ausweisen können wird. Die E-ID ist jedoch kein Reisedokument.
Wiedereinführung des amtlichen Doppelnamens ab 2027
Auf das Jahr 2027 tritt eine Änderung des Schweizer Namensrechts in Kraft, die die Rückkehr des amtlichen Doppelnamens mit Bindestrich ermöglicht.
- Die Neuerung: Schweizer Staatsangehörige können künftig wieder einen amtlichen Doppelnamen (auch unter Einbezug von Namen aus früheren Ehen) führen. Kinder sind von dieser Regelung jedoch ausgenommen und erhalten weiterhin nur einen gemeinsamen Nachnamen.
- Wichtig für Ausweise: Im Zuge dieser Reform wird im Pass und auf der Identitätskarte künftig nur noch der amtliche Name eingetragen. Der reine Allianzname ohne amtliche Wirkung kann dort nicht mehr aufgeführt werden. Wer seinen bisherigen Allianznamen als echten, amtlichen Doppelnamen weiterführen möchte, kann dies ab 2027 über eine entsprechende Erklärung beim Zivilstandsamt beantragen. Bereits ausgestellte Dokumente bleiben bis zum Ablauf gültig.
