Maskenpflicht im Gemeindehaus
Der Bundesrat hat an seiner ausserordentlichen Sitzung vom 18. Oktober 2020 mehrere, schweizweit gültige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen.
In der Folge gilt im Gemeindehaus Fischbach-Göslikon ab sofort eine Maskenpflicht für den allgemein zugänglichen Bereich. Dazu gehören der Eingangsbereich, das Treppenhaus und die Schalterräume.
Die Maskentragepflicht gilt ab Eintritt ins Gemeindehaus.
Die Schalter der verschiedenen Abteilungen können weiterhin ohne vorgängige Anmeldung aufgesucht werden.
Bitte beachten Sie, dass diverse Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung auch über unseren Online-Schalter erhältlich sind und Auskünfte und Beratungen telefonisch bzw. per E-Mail abgewickelt werden können. Für Abgaben von Unterlagen (bspw. Steuererklärung etc.) ist der Briefkasten beim Gemeindehaus zu benutzen.
Bitte machen Sie sich vor einem Besuch der Verwaltung folgende Gedanken:
- Ist mein Besuch auf der Verwaltung zwingend notwendig?
- Kann ich mein Anliegen nicht auch telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg klären?
- kann ich meine Fragen und Anliegen auch zu einem späteren Zeitpunkt klären?
Der Gemeinderat und die Verwaltung danken Ihnen für die entsprechende Umsetzung und wünschen Ihnen gute Gesundheit.