Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025
Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025
1. Wahlgang vom 3. März 2024
Am 3. März 2024 findet der 1. Wahlgang für die Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025 von folgenden Behördenmitglieder statt:
Gemeinderat (2 Mitglieder)
Gemeindeammann
Wahlvorschläge sind nach § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis Freitag, 19. Januar 2024, 12:00 Uhr, einzureichen.
Nach § 30 Abs. 1 GPR kann im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bei einer Ersatzwahl bereits Mitglied der Behörde ist. (§ 27a Abs. 2 GPR).
Bei der Wahl des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns ist eine stille Wahl von Gesetzes wegen (§ 30b GPR) ausgeschlossen und eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.