Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025
Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025
2. Wahlgang Ersatzwahl Gemeinderat vom 9. Juni 2024
Bis zum Ablauf der Nachmeldefrist für den zweiten Wahlgang eines Mitgliedes des Gemeinderates sind nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen worden, als zu wählen sind. Gestützt auf § 33 Abs. 2 GPR hat das Wahlbüro den folgenden Kandidaten als gewählt erklärt:
Gemeinderat (1 Sitz)
Gsell, Stephan, 1983, Villmergen AG, Hambelächerstrasse 5
Der Gemeinderat ist somit für die verbleibende Amtsperiode vollzählig.
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.
Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025
2. Wahlgang Ersatzwahl Gemeinderat vom 9. Juni 2024
Für den zweiten Wahlgang der Ersatzwahlen für den Gemeinderat wurde folgender Kandidat angemeldet:
Gsell, Stephan, 1983, Villmergen AG, Hambelächerstrasse 5
Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss § 33 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation (d.h. bis Mittwoch, 20. März 2024, 12.00 Uhr) abzugeben.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenen Sitze nicht, wird der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33 Abs. 2 GPR)
Wahlvorschlag-Anmeldeformular 2. Wahlgang Gemeinderat
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Ersatzwahlen für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025
2. Wahlgang vom 9. Juni 2024
Da im 1. Wahlgang das absolute Mehr für den zweiten Gemeinderatssitz nicht erreicht wurde, findet ein zweiter Wahlgang statt. Der Gemeinderat hat den Termin für den zweiten Wahlgang auf Sonntag, 9 Juni 2024 festgelegt.
Gemäss § 32 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ist im zweiten Wahlgang nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird.
Die Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang können demnach bis Mittwoch, 13. März 2024, bis spätestens 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Fischbach-Göslikon eingereicht werden. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig. Gestützt auf § 32 Abs. 1 GPR sind im zweiten Wahlgang nur die angemeldeten Kandidaten und Kandidatin wählbar.
Gestützt auf § 30a Abs. 2 GPR werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt, wenn die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht übertriff.
§ 33 Abs. 1 GPR sind im zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Fragen?
Für Fragen oder bei Unklarheiten können Sie sich an den Gemeindeschreiber, Ronny Wasem, Telefonnummer: 056 619 17 70, wenden.