Einschränkungen Wasserbezug; Allgemeinverfügung mit Rechtsmittelbelehrung
Im Sommer 2022 sahen sich die Gemeinderäte Fischbach-Göslikon und Niederwil veranlasst, den Wasserbezug aus dem kommunalen Trinkwassernetz der beiden Gemeinden einzuschränken. Dies wegen dem tiefen Grundwasserspiegel im Einzugsbereich des gemeinsamen Pumpwerkes.
Dieser hat sich in der Zwischenzeit kaum merklich erholt. Dies auf Grund der im Langzeitvergleich deutlich geringeren Niederschläge und des fehlenden Schnees im Winterhalbjahr. Die Grundwasseranreicherung findet in der Regel vorwiegend im Winter statt. Dann gibt es normalerweise mehr Niederschläge und gleichzeitig braucht die Vegetation, die Landwirtschaft und die Bevölkerung weniger Wasser. So wird der Boden vollständig durchfeuchtet und das Regenwasser kann bis ins Grundwasser versickern. Es muss davon ausgegangen werden, dass sich der Grundwasserspiegel auch in absehbarer Zukunft nicht erholt, ja sogar weiter sinkt, wenn nicht schon aktuell der Wasserbezug eingeschränkt wird.
Vor diesem Hintergrund haben die Gemeinderäte Fischbach-Göslikon und Niederwil entsprechende Einschränkungen im Wasserbezug für Privathaushalte, Betriebe und die Landwirtschaft erneut mit Allgemeinverfügung vom 4. April 2023, gültig bis zum Widerruf, verfügt. Die entsprechende Publikation erfolgte für Fischbach-Göslikon im Mitteilungsblatt vom 4. April 2023 und im Bremgarter Bezirksanzeiger vom gleichen Datum. Beide Publikationen erfolgten ohne Rechtsmittelbelehrung. Im Interesse der Rechtssicherheit wird die „Allgemeinverfügung Einschränkung Wasserbezug“ erneut mit Rechtsmittelbelehrung publiziert.
Der Gemeinderat dankt für das Verständnis gegenüber den getroffenen Massnahmen/Einschränkungen. Deren Umfang und Erfordernis werden laufend überprüft und den aktuellen Verhältnissen angepasst.