Einschränkung für den Wasserbezug
Im Sommer 2022 sahen sich die Gemeinderäte Niederwil und Fischbach-Göslikon veranlasst, den Wasserbezug aus dem kommunalen Trinkwassernetz der beiden Gemeinden einzuschränken. Dies wegen dem tiefen Grundwasserspiegel im Einzugsbereich des gemeinsamen Pumpwerkes.
Dieser hat sich in der Zwischenzeit kaum merklich erholt. Dies auf Grund der im Langzeitvergleich deutlich geringeren Niederschläge und des fehlenden Schnees im Winterhalbjahr. Die Grundwasseranreicherung findet in der Regel vorwiegend im Winter statt. Dann gibt es normalerweise mehr Niederschläge und gleichzeitig braucht die Vegetation, die Landwirtschaft und die Bevölkerung weniger Wasser. So wird der Boden vollständig durchfeuchtet und das Regenwasser kann bis ins Grundwasser versickern. Es muss davon ausgegangen werden, dass sich der Grundwasserspiegel auch in absehbarer Zukunft nicht erholt, ja sogar weiter sinkt, wenn nicht schon aktuell der Wasserbezug eingeschränkt wird.
Vor diesem Hintergrund haben die Gemeinderäte Niederwil und Fischbach-Göslikon entsprechende Einschränkungen im Wasserbezug für Privathaushalte, Betriebe und die Landwirtschaft erneut mit Allgemeinverfügung vom 4. April 2023, gültig bis zum Widerruf, verfügt.
Wir sind uns bewusst, dass die verfügten Einschränkungen oftmals zu Fragen oder zum Teil auch auf Unverständnis stossen. Dafür haben wir Verständnis. Mit einer offenen und transparenten Kommunikation wollen wir dazu beitragen, dass die Bevölkerung die Massnahmen versteht und sie so auch besser mittragen kann.
In diesem Sinne informieren wir regelmässig über die Entwicklung und haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt (siehe Downloads).
Downloads:
Fragen und Antworten
Allgemeinverfügung Einschränkung Wasserbezug
Lagebeurteilung 29. Mai 2023
Lagebeurteilung 16. Mai 2023