Bewilligungsverfahren nach Waldgesetzgebung: Bremgarter Reuss-Lauf
Die Reusslauf-Vereinigung Bremgarten ersucht um Bewilligung zur Durchführung des Reuss-Laufes in den Jahren 2022 – 2026. Die Laufstrecke betrifft Waldungen der Gemeinden Bremgarten und Fischbach-Göslikon.
Da über 500 Teilnehmende erwartet werden, ist die Veranstaltung gemäss § 20 f. der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau (AwaV) bewilligungspflichtig.
Das Gesuch liegt mit Streckenplan vom 5. Oktober 2021 bis 6. November 2021 auf den Gemeindekanzleien öffentlich auf.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim jeweiligen Gemeinderat Einsprache erheben. Die Einsprache hat eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
Gemeinderat Fischbach-Göslikon und Stadtrat Bremgarten