Bevorstehende Grabräumung
Nachdem die Grabruhe von 25 Jahren abgelaufen ist, hat der Gemeinderat, gestützt auf Art. 19 des Bestattungs- und Friedhofreglements, die Räumung der Grabreihen sechs bis neun mit den Erdbestattungen in der Zeit von 1984 bis 1993 beschlossen.
Die erwähnten Grabreihen werden ab 1. November 2020 aufgehoben. Die Angehörigen, der in dieser Periode auf dem Friedhof Fischbach-Göslikon bestatteten Personen, werden gebeten, für die Abräumung von Grabmälern, Pflanzen usw. bis zum 31. Oktober 2020 besorgt zu sein. Anschliessend wird das Grabfeld auf Kosten der Gemeinde geräumt.
Auskünfte zur Grabräumung erteilt die Gemeindekanzlei.