Aufhebung öffentliches Fusswegrecht
Der Gemeinderat hat mit Entscheid vom 14. April 2020 beschlossen, die Anmerkung des öffentlichen Fusswegs zu Lasten der Parzelle Nr. 47 an der Wohlerstrasse zwischen der Kantonsstrasse und der Oberdorfstrasse zu löschen. Die Anmerkungen zu Lasten der Parzellen 48, 49, 50 und 544 wurden bereits 2002 gelöscht. Der Fussweg wurde schon damals nicht mehr genutzt.
Der Aufhebungsbeschluss sowie die Plangrundlage liegen während 30 Tagen ab Publikation vom 21. April 2020 im Amtsblatt und im Bremgarter Bezirksanzeiger auf der Gemeindeverwaltung und der Homepage der Gemeinde öffentlich auf. Die Akteneinsichtnahme hat digital zu erfolgen. Die Einsichtnahme vor Ort wird nur in begründeten Fällen nach vorheriger Absprache mit der Gemeindekanzlei ermöglicht. Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich in Papierform mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat Fischbach-Göslikon, alte Landstrasse 27, 5525 Fischbach-Göslikon einzureichen.