Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2023
Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2023
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 22. November 2023 veröffentlicht:
1.Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. Juni 2023; Genehmigung
2.Verpflichtungskredit von 213’120 Franken (netto, inkl. MwSt.) (Anteil Fischbach-Göslikon) für den Netzverbund Wasserreservoir Moos (Niederwil) mit Hochzone Wohlen; Genehmigung
3.Verpflichtungskredit Kulturlandplan und BNO der Gemeinde Fischbach-Göslikon; Der eingegangene Rückweisungsantrag wurde angenommen.
4.Schulraumplanung, Auslösung Phase 3; Verfahrens- und Planungskredit im Total von CHF 633’000; wurde durch den Gemeinderat zurückgezogen
5.Budget 2024 mit einem Steuerfuss von 109% mit Stellenplan und Investitionsrechnung; Der eingegangene Rückweisungsantrag wurde angenommen.
6.Verschiedenes: Genehmigung des Überweisungsantrages von Rudolph Koch, Finanzkommission Fischbach-Göslikon, Im Rahmen der Rechnungsprüfung für das Jahr 2023 soll eine vollständige Überprüfung durch eine externe und spezialisierte Firma durchgeführt werden.
Verschiedenes: Genehmigung des Überweisungsantrages von Rudolph Koch, Finanz-kommission Fischbach-Göslikon, Der Gemeinderat wird beauftragt, die Möglichkeit einer operativen Zusammenarbeit oder Zusammenlegung der Abteilung Finanzen mit anderen Gemeinden zu klären.
Verschiedenes: Ablehnung des Überweisungsantrages von Stefan Trachsler, Bezüglich der Anpassung der BNO Artikel 55 zur Mehrwertabgabe wird festgelegt, dass diese neu je zur Hälfte für den Bau des Schulhauses und der Mehrzweckhalle verwendet werden kann.
Verschiedenes: Genehmigung des Überweisungsantrages von Cyrill Heimgartner, Zur Variantenprüfung: Entweder beibehalten des Sportelsystems im Betreibungsamt Bremgarten oder Anschluss an das Betreibungsamt einer anderen Gemeinde ohne Sportelsystem.
Die vorstehenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen gemäss § 8 Abs. 2 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Diese sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens ein Fünftel der jeweiligen Stimmberechtigten innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung in einem Referendumsbegehren verlangt. Entsprechende Unterlagen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden ($66a ff GPR).
Ablauf der Referendumsfrist: 28. Dezember 2023
Gemeinderat Fischbach-Göslikon