Die Steuerveranlagungen werden nch Eingangsdatum vorgenommen. Je früher und vollständiger die Steuererklärung eingereicht ist, umso schneller erhält man die definitive Veranlagung. Verzögerungen kann es geben, wenn die Freigabe durch die Sektion Verrechnungssteuer und Wertschriftenbewertung des Kant. Steueramt wegen offener Prüfung des Wertschriftenverzeichnisses noch nicht erfolgt ist.