Das Gemeindesteueramt erteilt Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belangen rund um die Kantons- und Gemeindesteuern, die Grundstückgewinnsteuern und die direkten Bundessteuern.
Wird sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wie viel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns.