Zuständigkeit
Für erleichterte Einbürgerungen ist nicht die Einwohnergemeinde sonder das Bundesamt für Migration zuständig. Folglich bitten wir Sie, sich bei Fragen oder Unklarheiten direkt an das Bundesamt für Migration zu wenden. Die Formulare für die erleichterte Einbürgerung können wie Kontaktformular bestellt werden.
Voraussetzungen erleichterte Einbürgerung
Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die erleichterte Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen:
Verheiratet mit einem Schweizer oder einer Schweizerin und folgende Punkte:
- 5 Jahre total in der Schweiz wohnhaft
- seit 3 Jahren verheiratet
- seit 1 Jahr am Wohnort gemeldet
- in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert und Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung