Die Bezahlung der Steuern muss zwingend mit dem entsprechenden codierten Einzahlungsschein erfolgen. Andernfalls kann die korrekte Verbuchung Ihrer Zahlung nicht gewährleistet werden.
Bei Verlust des codierten Einzahlungsscheines können bei der Abteilung Finanzen oder über den Online-Schalter neue Einzahlungsscheine angefordert werden. Die codierten Einzahlungsscheine können nur für das jeweilige Steuerjahr verwendet werden.