Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden.
Für eine Adressauskunft benötigen wir:
- Schriftliche Anfrage
- Interessennachweis (Antrag, Rechnung, Vertrag etc.)
- CHF 20.–
- Adressiertes und frankiertes Antwortcouvert
Es können keine telefonische Auskünfte erteilt werden.