Termine und Resultate
Kantonale Abstimmungen / Wahlen
Eidgenössiche Abstimmungen / Wahlen
Urnenöffnungszeiten
Urnenstandorte
Gemeindehaus
Sonntag, 08.30 bis 09.00 Uhr
Dienstleistung
Haben Sie Fragen? Wir geben Ihnen gerne Auskunft. gemeindekanzlei@fischbach-goeslikon.ch
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger/innen nach zurückgelegtem 18. Altersjahr, die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.
Hinweis
Die Resultate der Abstimmungen und Wahlen in der Gemeinde Fischbach-Göslikon finden Sie in den Anschlagkästen der Gemeinde und online bei den News.
Stellvertretung: Wie vorgehen?
Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
Briefliche Stimmabgabe: Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche kleine Stimmzettel-Kuvert und kleben Sie dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel-Kuvert ins Antwort-Kuvert.
- Sie können das Antwort-Kuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.
Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: Gründe
- Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimmkuvert nicht als Antwort-Kuvert.
- Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
- Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche kleine Stimmzettel-Kuvert.
- Sie vergessen, das amtliche Stimmzettelkuvert zu verschliessen.
- Ihr Stimmkuvert trifft zu spät ein.