Zustandekommen Initiativbegehren
Zustandekommen Initiativbegehren
Gestützt auf § 62 g des Gesetzes über die politischen Rechte wird bekannt gegeben, dass am 24. September 2019 folgendes Initiativbegehren eingereicht wurde:
Initiativbegehren
«Die Gemeinde Fischbach-Göslikon soll den Schülern ab dem Schuljahr 2019/2020 80 % der Transportkosten für den obligatorischen Schulbesuch der Bezirksschule in Bremgarten vergüten.»
Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriftenbogen das Initiativbegehren in formeller und materieller Hinsicht als zu Stande gekommen. Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am 24. September 2019 auf 1’072. Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt 1/10 oder 108. Total eingereicht worden sind 146 Unterschriften, wovon 144 gültig sind.
Dieser Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss §§ 68 und 71 GPR beim Regierungsrat des Kantons Aargau angefochten werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.