Personen die nach Fischbach-Göslikon ziehen, haben sich innert 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerdienste zu melden. Vergessen Sie nicht, sich vorgängig in Ihrer letzten Wohngemeinde abzumelden.
Wir benötigen folgende Unterlagen:
SchweizerInnen
- Pass / Identitätskarte
- Heimatschein
- Familienbüchlein / -ausweis
- Geburtsurkunde / Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
- Scheidungsurteil
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag / Untermietvertrag (falls kein Vertrag vorhanden ist, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Hauptmieters / Eigentümers über den Aufenthalt in dessen Wohnung)
Ausländische Staatsangehörige EU / EFTA
- Pass / Personalausweis
- Ausländerausweis
- Familienbüchlein / -ausweis
- Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde (mit Namen der Eltern)
- Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
- Eheurkunde
- Scheidungsurteil
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag / Untermietvertrag (falls kein Vertrag vorhanden ist, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Hauptmieters / Eigentümers über den Aufenthalt in dessen Wohnung)
- Arbeitsvertrag
Ausländische Staatsangehörige Drittstaaten
- Reisepass
- Ausländerausweis
- Abmeldebescheinigung der letzten Schweizer Wohngemeinde
- Familienbüchlein / -ausweis
- Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde (mit Namen der Eltern)
- Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
- Eheurkunde
- Scheidungsurteil
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung und 1 Passfoto (beim Zuzug aus dem Ausland oder anderen Kanton)
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag / Untermietvertrag (falls kein Vertrag vorhanden ist, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Hauptmieters / Eigentümers über den Aufenthalt in dessen Wohnung)
- Arbeitsvertrag
Ebenfalls finden Sie viele wichtige Informationen in 13 verschiedenen Sprachen für einen guten Start am neuen Wohnort unter: hallo-aargau
WochenaufenthalterInnen
- Heimatausweis der Einwohnerdienste des Wohnortes
- Mietvertrag / Untermietvertrag (falls kein Vertrag vorhanden ist, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Hauptmieters / Eigentümers über den Aufenthalt in dessen Wohnung)
HundehalterInnen
- Heimtierausweis oder Hundeausweis bzw. Impfausweis
(mit einer aktuellen Mikrochip-Nummer) - Besitzer eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotential stellen uns eine Kopie ihrer Halteberechtigung des Kantonalen Veterinärdienstes zu, sobald sie diese erhalten haben