Verfallanzeige für Steuern 2022
Ab Mitte September werden die Verfallanzeigen für die Steuern 2022 zugestellt. Die Steuerpflichtigen erhalten eine Verfallanzeige, wenn die Steuern 2022 noch nicht vollumfänglich beglichen sind. Die Verfallanzeige ist keine Mahnung. Sie dient lediglich dazu, den Zahlungstermin für die provisorischen Steuern vom 31. Oktober 2022 nochmals anzukünden.
Die prov. Steuerrechnung richtet sich nach dem mutmasslichen Steuerbetrag. Sollte der prov. Steuerbetrag nicht den Gegebenheiten im Bemessungsjahr 2022 entsprechen, zögern Sie nicht, unter Vorlage der Belege (Lohnabrechnung usw.) beim Steueramt eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung zu verlangen.
Befinden Sie sich in finanziellen Schwierigkeiten oder sollte eine fristgerechte Bezahlung der offenen Steuern nicht möglich sein, nehmen Sie bitte mit der Finanzverwaltung (finanzverwaltung@fischbach-goeslikon.ch oder Tel. 056 619 74) frühzeitig Kontakt auf.
Nach erfolgter Mahnung kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Bitte beachten Sie, dass Gebühren für Mahnungen (CHF 35.00) und Betreibungen (CHF 100.00) erhoben werden. Wir danken Ihnen für eine fristgerechte Bezahlung der Kantons- und Gemeindesteuern 2022 bis zum 31. Oktober 2022.