Gesamterneuerungswahl für die Amtsperiode 2022/25
Die Amtsperiode 2018/21 endet am 31. Dezember 2021. Der Gemeinderat hat festgelegt, dass der 1. Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/25 am 26. September 2021 – zusammen mit eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmungsvorlagen – durchgeführt wird. Im ersten Wahlgang ist jede in der Gemeinde Fischbach-Göslikon stimmberechtigte Person wählbar. Kandidatinnen und Kandidaten, welche bei der Gemeindekanzlei Fischbach-Göslikon bis am Freitag, 13. August 2021(12.00 Uhr ist Anmeldeschluss, der Poststempel gilt nicht!), von mindestens 10 Stimmberechtigten auf einem separaten Formular schriftlich zur Wahl angemeldet werden, können den Stimmberechtigten zusammen mit dem Abstimmungsmaterial mitgeteilt werden. Werden gleich viele oder weniger Anmeldungen eingereicht, als Sitze vorhanden sind, ist auch eine stille Wahl möglich, ausgenommen bei der Wahl von Gemeindeammann, Vizeammann und Gemeinderat.
Das Anmeldeformular kann hier heruntergeladen werden. Bei Fragen im Zusammenhang mit den Wahlen gibt die Gemeindekanzlei gerne Auskunft (056 619 17 70 / gemeindekanzlei@fischbach-goeslikon.ch).