Sport- und Freizeitanlagen über Nacht geschlossen
Zur Bewältigung der ausserordentlichen Lage hat der Bundesrat die Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2) erlassen. Gemäss Art. 7c Abs. 1 der COVID-19-Verordnung 2 sind Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen verboten. Die Polizei hat in der vergangenen Woche wiederholt Verstösse gegen dieses Verbot festgestellt. Vor allem auf Schul- und Sportanlagen wurden Personen angetroffen, die sich entweder in Gruppen von mehr als 5 Personen oder unter Missachtung der sozialen Distanz sportlich betätigt haben. Ein wesentlicher Teil dieser Menschenansammlungen fand in den Nachtstunden statt. Aus diesem Grund hat die Kantonsärztin per sofort die Schliessung aller Sport-, Freizeit- und Schulaussenanlagen in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 08.00 Uhr verfügt, das heisst, dass der Zugang zu ihnen bzw. der Aufenthalt während dieser Zeit in ihnen verboten ist. So ist sichergestellt, dass das vom Bundesrat verfügte Versammlungsverbot konsequent umsetzt werden kann. (Medienmitteilung DGS vom 30.03.2020, www.ag.ch)
In Fischbach-Göslikon sind von der Verfügung alle öffentlichen Spielplätze und die Freizeitanlagen beim Schulhaus betroffen.