Signalisationsänderung Grenzstrasse
Das bestehende allgemeine Fahrverbot wurde auf Wunsch der Anwohner durch ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder mit der Zusatztafel «Ausgenommen für Landwirtschaft und Güterumschlag» ersetzt. Somit ist das Umladen von Gütern, beispielsweise bei einem Umzug, zukünftig ohne Ausnahmebewilligung gestattet. Als Güterumschlag gilt das Verladen oder Ausladen von Sachen, die so gross, schwer oder in mehreren Behältern verpackt sind, dass die Beförderung durch ein Fahrzeug nötig ist. Die Güter, die zum Umschlag berechtigen, müssen also so schwer, sperrig oder zahlreich sein, dass dem Fahrzeuglenker nicht zugemutet werden kann, diese von Hand bzw. zu Fuss über eine längere Strecke zu befördern. Das Abstellen und Parkieren von Fahrzeugen bleibt auf der gesamten Strecke verboten.