Schutzplanänderung Reussuferschutzdekret liegt zur Mitwirkung auf
Am 18. Oktober 2019 wurde die Mitwirkungsauflage zur Änderung des Schutzplans zum Reussuferschutzdekret publiziert. Demnach liegen die Unterlagen im Anschluss an die Bereinigung mit dem Gemeinderat vom 21. Oktober bis und mit 19. November 2019 öffentlich auf. Die Unterlagen können während der Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei Fischbach-Göslikon sowie beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Abteilung Landschaft und Gewässer (Aarau, Entfelderstrasse 22 / Buchenhof: Turm E, 1. Stock) eingesehen werden.
Der Gemeinderat hat den Verhandlungsvorschlag am letzten Montag, 14. Oktober 2019, verworfen und dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt, welches mit der Überarbeitung des Schutzplans des Reussuferschutzdekrets beauftragt ist, einen Gegenvorschlag unterbreitet. Die berühmte Verkettung unglücklicher Umstände und eine Verzögerung in der Kommunikation führte leider dazu, dass das Werk nun öffentlich aufliegt.
Die Unterlagen können während der Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei Fischbach-Göslikon sowie beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Abteilung Landschaft und Gewässer (Aarau, Entfelderstrasse 22 / Buchenhof: Turm E, 1. Stock) eingesehen werden.
Jede Person kann eine Eingabe mit Änderungsvorschlägen machen (§ 3 BauG). Diese ist bis spätestens 19. November 2019 (Datum des Poststempels) an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, ALG/Natur+Landschaft, „RUD/Fi-Gö“, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau einzureichen.