Regelung für Sport- und Freizeitanlagen gilt weiterhin
Die Regelung, dass Sport- und Freizeitanlagen zwischen 20.00 und 8.00 Uhr geschlossen bleiben, wurde vom kantonsärztlichen Dienst bis heute (23. April 2020) nicht aufgehoben und gilt somit weiterhin. Auch bleiben die Mehrzweckhalle und die Aussenanlage beim Schulhaus Lohren bis zur Aufhebung des Versammlungsverbotes gemäss bundesrätlicher Anweisung für entsprechende Aktivitäten geschlossen. Ausgenommen davon ist die Nutzung der Anlagen durch die Schule.