Parkplatz Sandbank
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 wird folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Verfügende Behörde: | Gemeinderat | |
Gemeinde: | 5525 Fischbach-Göslikon | |
Name der Strasse: | Klausenstrasse | |
Art der Verkehrsbeschränkung: | Neue Signalisation Parkierung durch Tafel Signal Nr. 4.17 mit Zusatztafel mit folgendem Text: „Nur mit schriftlicher Bewilligung für 1 Auto“ |
Einen neuen Parkplatz ohne Markierung an der Klausenstrasse (an der Reuss bei der sogenannten Sandbank), reserviert für Sportfischer mit Fischerpatent der Ortsbürgergemeinde der Stadt Bremgarten.
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 22. November 2019 bis 23. Dezember 2019 beim Gemeinderat Fischbach-Göslikon einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.