Abgabe der Steuererklärung
Ende Februar werden die Formulare für die Steuererklärung 2019 versandt. Der Abgabetermin für unselbständige Erwerbende ist der 31. März 2020. Selbständige und Landwirte sollten ihre Steuererklärung bis am 30. September 2020 einreichen. Wenn Ihnen die Frist zur Eingabe nicht reicht, können Sie per E-Mail (steueramt@fischbach-goeslikon.ch) oder telefonisch eine Fristerstreckung beantragen. Wer die Steuererklärung nicht firstgerecht einreicht, bezahlt eine Mahngebühr von CHF 35.
Das EasyTax Programm 2019 können Sie über die Homepage des Kantonalen Steueramtes herunterladen. Es können keine CDs mit dem Programm mehr abgegeben werden.