Ab 27. April 2020 wieder ordentliche Schalteröffnungszeiten
Auf Grund der durch den Bundesrat skizzierten phasenweisen Lockerung der Corona-Regeln werden die Schalter der Gemeindekanzlei ab 27. April 2020 wieder während der ordentlichen Öffnungszeiten geöffnet. Die Besucher werden gebeten, wenn der Schalterraum bereits besetzt ist, vor dem Gemeindehaus zu warten. So kann gewährleistet werden, dass die Abstandsregeln auch im Gebäude eingehalten werden können. Weiter werden kleine bauliche Massnahmen am Schalter helfen, das gegenseitige Ansteckungsrisiko weiter zu vermeiden. Natürlich können auch weiterhin alle Geschäfte, die kein persönliches Erscheinen erfordern, auf dem Korrespondenzweg oder telefonisch erledigt werden.