Öffnung der MZH Lohren für den Trainingsbetrieb ab 18. Mai 2020
Am 16. April 2020 hat der Bundesrat aufgezeigt, wie er die Massnahmen schrittweise lockern will. Der Bundesrat hat im Rahmen der Beschlüsse vom 16. April das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS beauftragt, ein Konzept zur Lockerung der Massnahmen im gesamten Bereich des Sports zu erarbeiten. Das Konzept soll aufzeigen, wie im Rahmen der nach wie vor geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen Sport-Trainings, -Wettkämpfe oder Freizeitsport wieder stattfinden können. Zu den übergeordneten Massnahmen gehören etwa social distancing und das Verbot von Ansammlungen mit mehr als 5 Personen.
Seit dem 11. Mai sind unter Voraussetzungen wie Schutzkonzepte und Hygienevorschriften wieder Trainings möglich. Dies gilt im Breitensport und im Leistungssport wie auch im Einzel- und im Mannschaftssport. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 29. April 2020 beschlossen. Sportanlagen dürfen gemäss den Weisungen des Bundes öffnen, wenn sie für die Ausübung von Sportaktivitäten notwendig sind. Der Gemeinderat hat am 11. Mai 2020 beschlossen, die Mehrzweckhalle und die Sportanlagen beim Schulhaus Lohren ab dem 18. Mai 2020 jeweils ab 18.00 Uhr für den Trainingsbetrieb der turnenden Vereine in eingeschränktem Rahmen gemäss geltender Richtlinien, Gesetze und Sicherheitskonzept wieder zu öffnen. Der Gemeinderat geht davon aus, dass der Schulbetrieb durch die Wiederöffnung nicht beeinträchtigt wird.
Die Vereine haben vor der Nutzung der Mehrzweckhalle ihre Sicherheitskonzepte der Gemeindekanzlei mit einem Gesuch zur Nutzung der Anlagen einzureichen. Bevor der positive Prüfbericht der Kanzlei nicht vorliegt, dürfen Halle und Aussenanlagen nicht genutzt werden.
Schutzkonzept MZH und Aussenanlage Schulhaus Lohren
Antragsformular Wiederaufnahme Trainingsbetrieb
Der Gemeinderat überprüft seinen Entscheid laufend und richtet sich nach den Weisungen und Richtlinien übergeordneten Instanzen.