Öffentliches Mitwirkungsverfahren
Der Gemeinderat hat die Entwürfe zum Erschliessungsplan Zelgli zu Handen der kantonalen Vorprüfung verabschiedet und dem Kanton eingereicht.
Im Sinne der Mitwirkung durch die Bevölkerung gemäss Art. 4 RPG und § 3 BauG werden die Entwürfe zum Erschliessungsplan Zelgli vom 8. November 2024 bis 9. Dezember 2024 öffentlich aufgelegt.
Innert dieser Frist können die Planungsakten auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Öffnungszeiten oder auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.
Im Mitwirkungsverfahren ist jedermann eingeladen, Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen einzubringen und innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat einzureichen. Sie sind ausdrücklich als Mitwirkungen zu bezeichnen. Einwendungen im Sinne des Rechtsschutzverfahrens können erst im Rahmen der später folgenden öffentlichen Auflage zum Einwendungsverfahren vorgebracht werden.
Die Publikation erfolgt im amtlichen Publikationsorgan Bremgarten Bezirsksanzeiger sowie im Amtsblatt des Kantons Aargau.