Projekt Gesamtrevision Nutzungsplanung, Siedlung und Kulturland
Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland; Öffentliche Auflage: Änderungen gemäss Überweisungsanträge der Gemeindeversammlung vom Dienstag, 8. Juni 2021
Am Dienstag, 8. Juni 2021, hat die Gemeindeversammlung Fischbach-Göslikon die vorliegende Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland genehmigt. Hiervon ausgenommen sind folgende von der Gemeindeversammlung angenommene Überweisungsanträge zur Prüfung durch den Gemeinderat und Unterbreitung an einer nächsten Einwohnergemeindeversammlung:
- Die Grünzone im Dorfteil Fischbach (Parzellen Nr. 109, 110, 493, 518, 603, 606 und 607 wurden aufgrund des Einwendungsverfahrens der öffentlichen Auflage ausgewiesen) ist zu streichen.
- Die Grünzonen im Dorfteil Göslikon auf den Parzellen Nr. 62, 65, 66, 67, 69, 70, 467, 752 und 762 sind zu streichen.
- Die Landschaftsschutzzonen in der Reussebene sollen auf die kantonalen Landschaftsschutzzonen beschränkt werden.
- 4 Absatz 2 der Bau- und Nutzungsordnung (BNO), Sondernutzungsplanung Erschliessungsplanpflicht – Gebiet Zelgli: In der zweiten Zielvorgabe ist der zweite Passus «Verzicht auf Lärmschutzwände» zu streichen.
Die genannten Überweisungsanträge wurden durch den Gemeinderat geprüft und es erfolgte eine Überarbeitung der Gesamtrevision der Nutzungsplanung.
a) Grünzone Fischbach
Auf die als Grundnutzung festgelegte Grünzone auf den Parzellen Nrn. 109, 110, 493, 518, 603, 606 und 607 wird verzichtet. Zum Schutz der bedeutsamen Hangkante wird eine Gestaltungsplanpflicht festgelegt. In § 4 Abs. 12 BNO werden diesbezüglich diverse Zielsetzungen festgehalten. Gleichzeitig kann gemäss § 4 Abs. 13 BNO auf die Ausarbeitung eines Gestaltungsplanes verzichtet werden, sofern mittels einer Bebauungs- und Erschliessungsstudie sowie einem Umgebungskonzept die Ziele ausreichend berücksichtigt werden und sämtlich Grundeigentümer einbezogen wurden. In Zusammenhang mit der Einführung der Gestaltungsplanpflicht wurde § 4 Abs. 2 BNO neu eingeführt und Strich 3 in Abs. 4 angepasst
b) Grünzone Göslikon
Auf die als Grundnutzung festgelegte Grünzone auf den Parzellen Nrn. 62, 65, 66, 67, 69, 70, 467, 752 und 762 wird verzichtet. Zum Schutz der bedeutsamen Hangkante wird eine Gestaltungsplanpflicht für das Gebiet der «Hangkante Göslikon» festgelegt. In § 4 Abs. 10 BNO werden diesbezüglich diverse Zielsetzungen festgehalten. Gleichzeitig kann gemäss § 4 Abs. 11 BNO auf die Ausarbeitung eines Gestaltungsplanes verzichtet werden, sofern mittels einer Bebauungsstudie sowie einem Umgebungskonzept die Ziele ausreichend berücksichtigt werden, die Erschliessung der Parzellen entsprechend gesichert ist und sämtliche Grundeigentümer einbezogen wurden. In Zusammenhang mit der Einführung der Gestaltungsplanpflicht wurde § 4 Abs. 2 BNO neu eingeführt und Strich 3 in Abs. 4 angepasst
c) Landschaftsschutz Reussebene
Die Überlagerung der Kulturlandflächen durch Landschaftsschutz in der Reussebene wird, entsprechend des Rückweisungsantrags, auf die Flächen des Landschaftsschutzes von kantonaler Bedeutung (gemäss Festsetzung kantonaler Richtplan) reduziert.
d) Erschliessungsplanpflicht Zelgli
Auf die Zielsetzung «Verzicht auf Lärmschutzwände» in § 4 Abs. 2 BNO für das erschliessungsplanpflichtige Gebiet Zelgli wird entsprechend des Rückweisungsantrags verzichtet.
Da die aufgeführten Änderungen Auswirkungen auf mehrere Grundeigentümer haben, wird eine erneute öffentliche Auflage erforderlich. Diese erneute Auflage bezieht sich ausschliesslich auf die Änderungen in Folge der Überweisungsanträge. Alle weiteren Bestandteile der vorliegenden Gesamtrevision wurden durch die Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2021 beschlossen.
Die entsprechenden Dokumente liegen vom 18. Februar 2022 bis 21. März 2022 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Schalteröffnungszeit eingesehen werden. Die Unterlagen sind auch auf der Website der Gemeinde www.fischbach-goeslikon.ch aufgeschaltet.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Es kann nur auf die Einwendungen, die die Rückweisungsanträge (Überarbeitung) betreffen, eingetreten werden. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Fischbach-Göslikon, alte Landstrasse 27, 5525 Fischbach-Göslikon, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Gemeinderat Fischbach-Göslikon
Elektronische Aktenauflage:
Abschliessender Vorprüfungsbericht
Änderungsplan Kulturlandplan
Änderungsplan Bauzonenplan
Bau- und Nutzunsordnung
Bauzonenplan
Flächenstatistik Bauzonenplan
Kulturlandplan
Lärmgutachten inkl. Anhang
Mitwirkungsbericht
Planungsbericht
Stellungnahme Repla
Synopse BNO öffentliche Auflage
Beschlüsse der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2021
Die Gemeindeversammlung hat am 8. Juni 2021 beschlossen:
- Genehmigung der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, bestehend aus Bauzonenplan (1:2‘500), Kulturlandplan (1:5‘000) und Bau- und Nutzungsordnung (BNO) für das gesamte Gemeindegebiet in Fischbach-Göslikon
mit folgenden Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage:
- Aktualisiertes Bauinventar (Namen der Gebäude mit entsprechenden Jahreszahlen der Entstehung wurden überarbeitet. Daraus ergeben sich keine Konsequenzen für die jeweiligen Eigentümer.)
- Verzicht der Unterschutzstellung des Objektes Nr. 908; Wohlerstrasse 1
- Verzicht auf die Gestaltungsplanpflicht für das Gebiet Hangkante Süd entsprechend entfällt § 4 Absatz 9 BNO vollständig.
- Anpassung des § 13 Absatz 3ff. der BNO zur Grünzone
Von der Genehmigung infolge angenommener Überweisungsanträge zur Prüfung durch den Gemeinderat und Unterbreitung an einer kommenden Einwohnergemeindeversammlung sind ausgeschlossen:
- Die Grünzone im Dorfteil Fischbach (Parzellen Nr. 109, 110, 493, 518, 603, 606 und 607 wurden aufgrund des Einwendungsverfahrens der öffentlichen Auflage ausgewiesen) ist zu streichen.
- Die Grünzonen im Dorfteil Göslikon auf den Parzellen Nr. 62, 65, 66, 67, 69, 70, 467, 752 und 762 sind zu streichen.
- Die Landschaftsschutzzonen in der Reussebene sollen auf die kantonalen Landschaftsschutzzonen beschränkt werden.
- 4 Absatz 2 der Bau- und Nutzungsordnung, Sondernutzungsplanung Erschliessungsplanpflicht – Gebiet Zelgli: In der zweiten Zielvorgabe ist der zweite Passus „Verzicht auf Lärmschutzwände“ zu streichen.
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde der Beschluss rechtsgültig.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen.
Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis.
Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist
- a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und
- b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Gemeinde Fischbach-Göslikon, 15.10.2021
Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung- und Kulturland
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht zur Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung- und Kulturland lagen vom 8. Juni 2020 bis 8. Juli 2020 öffentlich auf. Es gingen in dieser Zeit insgesamt zwölf Einwendungen ein. Diese werden nun von der Planungskommission behandelt, dem Gemeinderat vorgelegt und danach werden Einwendungsverhandlungen durchgeführt.
Mitteilungsblatt August 2020
öffentliche Auflage Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
Die Planungsarbeiten sind soweit fortgeschritten, dass der Gemeinderat und die Planungskommission das Planwerk nun öffentlich auflegen kann.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 8. Juni 2020 bis 8. Juli 2020 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben.
öffentliche Auflage:
Stellungnahme Schutz von Einzelbäumen (Landschaftsschutzzone)
Planungsbericht
Mitwirkungsbericht
Abschliessender Vorprüfungsbericht
Stellungnahme der Repla
Entwurf Bau- und Nutzungsordnung
Synopse BNO
Entwurf Bauzonenplan
Änderungsplan Bauzonenplan
Lärmgutachten inkl. Anhang
Entwurf Kulturlandplan
Entwurf Änderungsplan Kulturlandplan
Entwurf Flächenstatistik Bauzonenplan
Informationsveranstaltung zur öffentlichen Auflage
Am 16. Juni 2020, findet um 19.00 Uhr respektive um 20.00 Uhr im Ortsbürgersaal die öffentliche Informationsveranstaltung zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung statt. Der Gemeinderat, die Mitglieder der Arbeitsgruppe sowie der Ortsplaner informieren an diesem Anlass über die wesentlichen Grundzüge der Nutzungsplanungs-Revision und zeigen die Veränderungen seit dem Mitwirkungsverfahren auf. Die Bevölkerung und weitere Interessierte sind dazu herzlich eingeladen. Die Gemeindekanzlei bitte um Voranmeldung, damit die Einhaltung der Abstandsvorschriften sichergestellt werden kann.
Weiter finden im Rahmen der öffentlichen Auflage im Ortsbürgersaal auf Voranmeldung Sprechstunden des Gemeindeammanns wie folgt statt:
Samstag, 20. Juni 2020, 10.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag, 23. Juni 2020, 19.00 bis 20.00 Uhr
Hier gehts zum Formular für die Voranmeldung.
Mitteilungsblatt Juni 2020
Verzögerung öffentliche Auflage
Eigentlich wollte der Gemeinderat in diesen Tagen Planungsunterlagen mit dem Mitwirkungsbericht öffentlich auflegen, um in dem Projekt BNO-Revision weiter voran zu kommen. Das alleine wäre mit Hilfe der neuen Sonderverordnung des Regierungsrates digital wohl möglich. Dem Gemeinderat ist es aber ein grosses Anliegen, die erarbeiteten Änderungen im Rahmen einer Informationsveranstaltung direkt präsentieren zu können. Aus bekannten Gründen ist dies zurzeit nicht möglich, weshalb dem Gemeinderat wie vielen anderen nichts anderes übrigbleibt, als abzuwarten.
Mitteilungsblatt April 2020
Kantonale Vorprüfung; Entwurf Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
Am 15. Mai 2017 verabschiedete der Gemeinderat den Entwurf der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, bestehend aus Bauzonenplan, Nutzungsplanung und Kulturlandplan inklusive des technischen Berichtes, zuhanden der kantonalen Vorprüfung. Am 12. Februar 2018 ist beim Gemeinderat die fachliche Stellungnahme des Baudepartements eingegangen, wonach die geforderten Anpassungen vorgenommen und die Nutzungsplanung am 12. November 2018 zur Mitwirkung veröffentlicht wurde. Weiter wurden die Planunterlagen am 26. November 2018 zur erneuten Vorprüfung eingereicht. Die Unterlagen der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland lagen vom 16. November bis 17. Dezember 2018 zur Mitwirkung auf. Am 4. Dezember 2018 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Gesamtrevision statt. Innerhalb des Auflagezeitraums sind 32 schriftliche Beiträge eingegangen.
Im Auftrag des Gemeinderates erstellte die Flury Planer + Ingenieure AG den Mitwirkungsbericht. Der separate Mitwirkungsbericht gibt Aufschluss über die eingegangenen Mitwirkungen und ihre Berücksichtigung. Die Ergebnisse wurden unter Berücksichtigung des abschliessenden Vorprüfungsberichts vom 6. März 2019 des Baudepartements entsprechend in die vorliegende Gesamtrevision eingearbeitet. Aufgrund der nach der 2. Vorprüfung vorgenommenen Ein- und Auszonungen, wurde eine zusätzliche Vorprüfung erforderlich. Der Gemeinderat hat die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland am 28. Oktober 2019 nun zuhanden der kantonalen Verwaltung verabschiedet und wartet auf deren abschliessenden Vorprüfungsbericht, wonach die Nutzungsplanung öffentlich aufliegen wird. Im Rahmen der öffentlichen Auflage kann jeder, der ein schutzwürdiges Interesse hat, bei Bedarf Einwendung erheben.
Mitteilungsblatt November 2019
Ablauf Eingabefrist Mitwirkungsverfahren Gesamtrevision Nutzungsplanung
Am 17. Dezember 2018 ist die Eingabefrist für die Teilnahme am Mitwirkungsverfahren zur Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland abgelaufen. Innerhalb der Frist sind beim Gemeinderat 32 Mitwirkungseingaben eingegangen. Der Gemeinderat freut sich über die rege Beteiligung. Als nächstes werden die einzelnen Begehren geprüft und gewertet. Danach wird der Gemeinderat einen Mitwirkungsbericht erarbeiten und allfällige Korrekturen in die Nutzungsplanung einfliessen lassen.
Mitteilungsblatt Januar 2019
öffentliches Mitwirkungsverfahren Gesamtrevision Nutzungsplanung (öffentliche Auflage)
An der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2015 haben die Einwohner von Fischbach-Göslikon dem Verpflichtungskredit von CHF 155‘000 zur Durchführung einer Totalrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland zugestimmt. Unterdessen ist das Projekt bereit für das öffentliche Mitwirkungsverfahren.
Dieses dauert vom 16. November 2018 bis 17. Dezember 2018. Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens können Sie sich zum Projekt äussern und Änderungsvorschläge einbringen.
öffentliche Auflage:
Synopse Bau-und Nutzungsplanung
Flächenstatistik Stand der Erschliessung
Fassungsvermögen Innenentwicklungspfad
Entwurf Entwicklungskonzept Nichtbaugebiet
Entwurf Entwicklungskonzept Analyse
Mitteilungsblatt Dezember 2018
Informationsveranstaltung zur Gesamtrevision Nutzungsplanung
Am Dienstag, 4. Dezember 2018 findet um 19.00 Uhr im Ortsbürgersaal des Gemeindehauses eine Informationsveranstaltung zur Gesamtrevision Nutzungsplanung statt. An diesem Anlass werden die wichtigen Schritte der Gesamtrevision Nutzungsplanung dargelegt und Fragen aus der Bevölkerung beantwortet. Vertreter des Gemeinderates, der Planungskommission und die Fachplaner werden an diesem Abend über die Gesamtrevision Nutzungsplanung informieren und Auskunft geben. Alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner von Fischbach-Göslikon sind herzlich zur Informationsveranstaltung eingeladen.
Mitteilungsblatt November 2018