Neue Fahrverbotsregelung Grenzstrasse
Die Grenzstrasse führt über einen Feldweg bis zur Kantonstrasse. Dieser Feldwegabschnitt ist bis heute mit einem allgemeinen Fahrverbot belegt. Auf Wunsch von Anwohnern möchte der Gemeinderat das Fahrverbot anpassen. Neu soll ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder gelten, wobei die Zufahrt für Landwirtschaft und Güterumschlag erlaubt werden soll. Als Güterumschlag gilt das Verladen oder Ausladen von Sachen, die so gross, schwer oder in mehreren Behältern verpackt sind, dass die Beförderung durch ein Fahrzeug nötig ist. Die Güter, die zum Umschlag berechtigen, müssen also so schwer, sperrig oder zahlreich sein, dass dem Fahrzeuglenker nicht zugemutet werden kann, diese von Hand bzw. zu Fuss über eine längere Strecke zu befördern. Das Abstellen und Parkieren von Fahrzeugen bleibt auf der gesamten Strecke verboten. Die Signalisationsänderung wurde am 11. Januar 2019 öffentlich ausgeschrieben. Einsprachen gegen die neue Signalisation können bis am 11. Februar 2019 beim Gemeinderat eingereicht werden.