Lockerung der Schliessung von Sport- und Freizeitanlagen
Die Regelung, dass Sport- und Freizeitanlagen zwischen 20.00 und 8.00 Uhr geschlossen bleiben, wurde vom kantonsärztlichen Dienst mit Verfügung vom 7. Mai 2020 per 11. Mai 2020 angepasst. Die zahlreichen Schul-, Sport- und Freizeitanlagen dürften mit steigenden Temperaturen auf dem gesamten Kantonsgebiet auch zu späten Abend- und Nachtstunden zu sehr beliebten Treffpunkten für Gruppierungen Jugendlicher und junger Erwachsener werden. Zur Durchsetzung des Verbots des Bundes und zur Gewährleistung eines einheitlichen Vollzugs im Kanton Aargau sind daher die Aussenbereiche sämtlicher Schul-, Sport- und Freizeitanlagen neu erst 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr zu schliessen.
Während der Abendstunden bis 23:00 Uhr ist dabei mit erheblicher Nutzung für Sport- und Vereinsaktivitäten zu rechnen. Eine weitergehende Öffnung hierfür in die Nachtstunden hinein ist nicht notwendig und aufgrund der andauernden Bedrohungssituation auch nicht angebracht.
Es ist daran zu erinnern, dass Ansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum weiterhin verboten sind und zwischen den einzelnen Personen ein Abstand von mindestens 2 Meter eingehalten werden muss.
Die Allgemeinverfügung des kantonsärztlichen Dienstes vom 7. Mai 2020 gilt ab Montag 11. Mai 2020 und hat so lange Bestand, wie das Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum gemäss Art. 7c der CO-VID-19-Verordnung 2 in Kraft ist.
zur Allgemeinverfügung des kantonsärztlichen Dienstes