Leerwohnungszählungen
Per 1. Juni 2019 findet die jährliche Leerwohnungszählung vom Bundesamt für Statistik statt, bei der Wohnungen und Einfamilienhäuser gezählt werden, welche per 1. Juni 2019 nicht besetzt, aber bewohnbar sind und zur dauernden Miete oder zum Verkauf angeboten werden.
Die Liegenschaftsbesitzer von Fischbach-Göslikon werden gebeten, leerstehende Wohnungen und Einfamilienhäuser der Gemeindekanzlei (Tel. 056 619 17 70 oder per E-Mail an einwohnerkontrolle@fischbach-goeslikon.ch) bis zum 3. Juni 2019 zu melden. Besten Dank für Ihre Mithilfe bei der Erhebung der Leerwohnungen.