Keine Publikation der Abstimmungsresultate vor 12.00 Uhr
Der Bundesrat hat per 1. Juli 2019 eine neue Bestimmung in Kraft gesetzt. Diese sieht vor, dass Abstimmungsergebnisse nicht vor 12.00 Uhr des Abstimmungstages öffentlich bekannt gegeben werden dürfen.
Dieser Grundsatz ist nicht neu – wurde nun aber auf Verordnungsstufe als bundesrechtlich zwingende Verpflichtung festgeschrieben.
Pünktlich ab 12.00 Uhr können Sie an dieser Stelle die Resultate der Gemeinde Fischbach-Göslikon einsehen.