Inkraftsetzung neues Gebührenreglement in Bausachen
Nach dem die Gemeindeversammlung am 21. November 2019 das neue Gebührenreglement in Bausachen genehmigt hat, trat dieses nach Ablauf der Referendumsfrist vom 27. Dezember 2019 am 1. Januar 2020 in Kraft. Neu gilt als Berechnungsgrundlage für die Baubewilligungsgebühr die Baukostenberechnung. Auf die Verrechnung gemäss Gebäudeversicherungswert wird verzichtet. Die Erfahrung zeigt, dass die Gebäudeversicherungsschätzungen häufig sehr spät vorliegen und eine nachträgliche definitive Abrechnung der Baubewilligungsgebühren mehr Aufwand als Nutzen generiert.
Die Behandlungsgebühren für Baubewilligungen im vereinfachten Verfahren für verschiedene Kleinbaugesuche wie Zäune, Mauern, Gartenhäuschen und dergleichen werden neu mit einer Pauschalgebühr abgegolten, sofern keine zusätzlichen Aufwände für die Verwaltung entstehen. Durch die Vereinfachung der verwaltungsinternen Prozesse können diese Baugesuchsverfahren für die Verwaltung kostendeckend behandelt werden, ohne dass die Bauherrschaft unverhältnismässig Bewilligungsgebühren zahlen muss. Die entsprechenden Gesuchsformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von der Homepage im Onlineschalter heruntergeladen werden.