Informationen zur Steuererklärung 2020
Die Steuererklärung 2020 sollte bis spätestens Anfang Februar bei Ihnen eintreffen und dazu haben wir folgende Informationen:
EasyTax
Das kostenlose PC-Programm kann unter www.ag.ch/steuern heruntergeladen werden. Die ausgefüllte Steuererklärung inkl. Belege kann in elektronischer Form an die Abteilung Steuern übermittelt werden. Der Papierausdruck wird dabei auf das absolute Minimum reduziert. Nutzen Sie diese Möglichkeit! Wir bitten Sie, für eine korrekte Handhabung die Anweisungen im Programm zu beachten und unbedingt das unterschriebene Quittungsblatt ausgedruckt einzureichen.
Fristerstreckungen
Unter www.ag.ch/efristerstreckung können Sie eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung übers Internet beantragen. Zur Identifikation und Sicherheit benötigen Sie dazu Ihren individuellen «Code». Dieser ist auf dem Steuererklärungsbogen, Seite 1, am linken Rand aufgedruckt.
Einreichung der Steuererklärung
Die Steuererklärung natürliche Personen ist bis zum 31. März 2021 einzureichen. Es erfolgen jedoch vor dem 30. Juni 2021 keine Mahnungen. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis zum 30. Juni 2021 keine Gesuche gestellt werden. Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2020 erfolgen somit frühestens ab dem
1. Juli 2021 (ausgenommen sind Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuer).
Mahngebühren
Der Grosse Rat hat die Einführung von kostendeckenden Mahngebühren im Steuerbereich beschlossen. Die Gesetzesänderung trat per 1. Januar 2019 in Kraft und gilt für die Kantons- und Gemeindesteuern. Die Mahngebühren wurden vom Regierungsrat wie folgt festgesetzt:
1. Mahnung Steuererklärung | CHF 35 |
2. Mahnung Steuererklärung | CHF 50 |
Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand | CHF 35 |
Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand | CHF 100 |