Mitwirkung Gestaltungsplan Unterdorf
Gestützt auf § 3 BauG liegt der Entwurf des Gestaltungsplans „Unterdorf“ zur öffentlichen Mitwirkung auf. Der Gestaltungsplan umfasst die Parzellen Nrn. 93, 96, 98, 99 und 964. Der Entwurf kann von Freitag, 26. Juni 2020 bis Montag, 27. Juli 2020 während der Bürozeit in der Gemeindekanzlei Fischbach-Göslikon oder hier auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden. Einwendungen und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat, alte Landstrasse 27, 5525 Fischbach-Göslikon eingereicht werden. Eingaben haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Sondernutzungsvorschriften
Situationsplan
Planungsbericht
Fachliche Stellungnahme
Bericht zum Richtprojekt
Landschaftsarchitektonisches Richtprojekt
Architektonisches Richtprojekt
Fischbach-Göslikon, 25. Juni 2020
(Text Mitteilungsblatt 06/2020)
Gestaltungsplan Unterdorf
Das Gebiet «Unterdorf» unterliegt der Sondernutzungsplanpflicht. Das bedeutet, dass vor der Baufreigabe ein Gestaltungs- oder ein Erschliessungsplan erarbeitet werden muss. Ein entsprechender Gestaltungsplan wurde nun ausgearbeitet und wird zur Mitwirkung aufliegen, sobald das Fachgutachten vorliegt. Die Eröffnung der Mitwirkung wird zusammen mit den entsprechenden Planunterlagen und Sondernutzungsvorschriften öffentlich aufliegen. Wenn es die Pandemie-Vorschriften des Bundes zulassen, wird auch eine entsprechende Informationsveranstaltung durchgeführt.
(Text Mitteilungsblatt 05/2017)
Arbeitsgruppe Gestaltungplan Unterdorf
An der Wintergemeindeversammlung 2016 wurde der Verpflichtungskredit für die Ausarbeitung des Gestaltungsplans Unterdorf genehmigt. Der Gemeinderat hat hierfür die betroffenen Grundeigentümer Irene Perrotta, Anton Stenz, Dominik Stenz und die Bevölkerungsvertreter Josef Seiler (Lämmli) und Rolf von Arx in die Arbeitsgruppe einberufen. Die Arbeitsgruppe wird von Hans Peter Flückiger präsidiert und fachlich von Ortsplaner Reto Waldmeier, Flury Planer + Ingenieure AG begleitet.
(Traktandenbericht vom 24. November 2016)
Genehmigung des Verpflichtungskredits für die Ausarbeitung des Gestaltungsplans Unterdorf
Gemäss geltendem Zonenplan von Fischbach-Göslikon vom 13. Januar 1998 liegt über dem Gebiet im Unterdorf eine Sondernutzungsplanpflicht. Sondernutzungspläne präzisieren den allgemeinen Nutzungsplan für ein bestimmtes Teilgebiet. Mit dem Erschliessungsplan Zimmerrain / Unterdorf vom 21. November 2006 wurde ein grosser Teil der Sondernutzungsplanpflicht erfüllt worauf die entsprechenden Parzellen bebaut wurden (bspw. Überbauung Sternenrain, alte Landstrasse 2, 4 und 6, oder Unterdorfstrasse 8). Die Parzellen 93 und 95 sind im Erschliessungsplanperimeter vom 21. November 2006 ausgeschlossen. Die Sondernutzungsplanpflicht erfüllen diese Parzellen somit noch nicht. In Folge der Bauabsichten der Grundeigentümer soll die Sondernutzungsplanpflicht mit der Ausarbeitung eines Gestaltungsplans erfüllt werden, damit das Gebiet bebaut werden kann. In den Gestaltungsplanperimeter werden die unüberbauten Parzellen Nrn. 93, 95, 99 und 964 mit eingeschlossen.
Die rund 10‘000 m2 der noch unüberbauten Parzellen im Unterdorf gehören zu den letzten freien Bauparzellen in Fischbach-Göslikon. Sie liegen neben einem Landwirtschaftsbetrieb nördlich am Hangfuss in der zweiten Baureihe an der Unterdorfstrasse. Gemäss der ISOS Dokumentation (Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung) wird das Ortsbild der Gemeinde Fischbach-Göslikon als lokal bedeutsam eingestuft, wobei der Dorfteil Fischbach ein hohes Erhaltungsziel aufweist. Dies zeugt von hohen gewachsenen Qualitäten im Dorfinnern. Aufgrund des sensiblen Umfelds soll für die bislang (teilweise) unbebauten Parzellen mittels Gestaltungsplan eine hochwertige Bebauung sichergestellt werden. Die Zielsetzung des zu entwickelnden Gestaltungsplanes muss daher sein, einerseits attraktive Freiräume zu sichern und andererseits eine der Umgebung und dem Dorfbild angepasste, massvolle Verdichtung zu ermöglichen. Wie bereits erwähnt, handelt es sich um ein teilweise überbautes Gebiet, wobei die vorhandene Bausubstanz ein gewisses Alter erreicht hat und gegebenenfalls in näherer Zukunft eines Ersatzes bedarf. Auch sind die Planungsabsichten sowie allfällige langfristige Umnutzungsabsichten der Eigentümer des Landwirtschaftsbetriebes auf Parzelle Nr. 93 zu berücksichtigen, weshalb es von besonderer Bedeutung ist, die betroffenen Grundeigentümer umfassend zu informieren und so in die Planung einzubeziehen. Mit dem Gestaltungsplan will der Gemeinderat einladende Umgebungs- und Freiflächen sichern und attraktive Strassenräumen und effizienten Erschliessungen garantieren. Diese Planungsziele entsprechen dem Leitbild und den Planungszielen der laufenden Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland. Der Gestaltungsplan ist das geeignete Instrument um diese Planungsziele zu erreichen und um lebenswerte Räume zu schaffen und zu erhalten.
Gemäss einer ersten Kostenschätzung ist mit folgenden Auslagen zu rechnen:
Das Richtprojekt | CHF | 55‘000 |
Das Ziel der Bearbeitung besteht darin, ein ortsbauliches Richtprojekt über den gesamten Perimeter zu erarbeiten. Dieses wird eine klare räumliche und gestalterische Absicht darstellen, die die nötigen Hinweise und Klärungen für die anschliessende Gestaltungsplanung enthält. | ||
Nebenkosten inkl. Grundlagemodel nach Aufwand | CHF | 8‘500 |
Die Planungs- und Erstellungskosten | CHF | 46‘000 |
Entsprechend der skizzierten Ausgangslage sind in einem ersten Schritt die Grundlagen zusammenzutragen und in einem Plan darzustellen. Dieser dient als Grundlage für die Erstellung eines Richtkonzeptes Überbauung und Umgebung. Anhand der erarbeiteten Planungsgrundlagen und des Richtprojekts sind die eigentlichen Bestandteile des Gestaltungsplanes zu entwickeln. Danach folgt der Inkraftsetzungsprozess mit Vorprüfung, Fachbericht, Mitwirkung, öffentliche Auflage, allfällige Einspracheentscheide und Beschluss durch den Gemeinderat und die schlussendliche Genehmigung durch die kantonale Behörde | ||
Externer Fachbericht | CHF | 8‘500 |
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird ein externer Fachbericht verlangt. | CHF | 2‘000 |
Sitzungsgelder Kommission | ||
Total inkl. Mwst. | CHF | 120‘000 |
Anteil Grundeigentümer | CHF | 60‘000 |
Anteil Einwohnergemeinde | CHF | 60‘000 |
Mit Entscheid vom 19. September 2016 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die öffentliche Hand zur Hälfte für die Gestaltungsplanungskosten aufkommt. Der Rest wir mittels Beitragsplan von den jeweiligen Grundeigentümer getragen. Der Gemeinderat kommt zu diesem Entschluss, weil die Allgemeinheit von einer überlegten und umfassend geplanten Überbauung profitieren wird. Obwohl die Gemeinde schlussendlich die Hälfte der Kosten übernimmt, so hat die Einwohnergemeindeversammlung rechtmässig über den gesamten Kredit zu beschliessen.
Abstimmung Gemeindeversammlung vom 24. November 2016
Der Antrag für den Verpflichtungskredit für die Ausarbeitung des Gestaltungsplans Unterdprf über CHF 120’000 inkl. MwSt. unter Beteiligung der Gemeinde mit CHF 60’000 wurde an der Einwohnergemeindeversammlung mit 40 Ja- zu 28 Nein-Stimmen angenommen.