Gesamterneuerungswahlen 2021 / 2. Wahlgang
Für die Finanzkommission (1 Sitz) und für die Steuerkommission (2 Sitze; Mitglied und Ersatzmitglied) findet am 28. November 2021 ein zweiter Wahlgang statt.
Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte angemeldet wird. Entsprechende Formulare können bei der Gemeindekanzlei (Telefon 056 619 17 70 oder gemeindekanzlei@fischbach-goeslikon.ch) bezogen oder hier heruntergeladen werden. Die Anmeldungen müssen bei der Gemeindekanzlei bis spätestens Mittwoch, 6. Oktober 2021, 12.00 Uhr eintreffen.
Sind im zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert dieser Frist können neue Vorschläge eingereicht werden.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Ansonsten findet am 28. November 2021 der zweite Wahlgang an der Urne statt.
Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, einzureichen.
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- September 2021 Gemeindekanzlei