Abstimmungsbeschwerde – Zwischenentscheid
Am 10. November 2020 ging beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Aarau, eine Abstimmungsbeschwerde betreffend Urnenabstimmung (Traktandum 2) vom 29. November 2020 ein.
Die Beschwerdeführenden haben gefordert, dass über das erwähnte Traktandum nicht an der Urne abgestimmt wird.
Dem Gemeinderat wurde die Möglichkeit gegeben zu der Abstimmungsbeschwerde Stellung zu nehmen. Der Gemeinderat beantragte die Beschwerden sei vollumfänglich abzuweisen.
Mit dem Zwischenentscheid vom 17. November 2020 hat das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Aarau, entschieden, die Beschwerde, soweit sie Massnahmen vor der Durchführung der Urnenabstimmung verlangt, abzuweisen. Das heisst am Sonntag, 29. November 2020 wurden sämtliche kommunalen Abstimmungsvorlagen ausgezählt. Das Abstimmungsergebnis zum Traktandum 2 erwächst jedoch erst nach dem rechtskräftigen Entscheid der kantonalen Behörde in Kraft.